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Bundesarbeitsgericht

Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen zum Mindestlohn

Christian Rath

Von

Do, 26. Mai 2016 um 14:09 Uhr

Wirtschaft

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn, der 8,50 Euro je Stunde beträgt.

8,50 Euro beträgt der Mindestlohn.   | Foto: DPA
8,50 Euro beträgt der Mindestlohn. Foto: DPA
Der Anwalt der Klägerin zeigte sich nach dem Urteil "erschüttert".Geklagt hatte eine 52-jährige Frau, die seit 1992 in der Cafeteria des Klinikums Brandenburg/Havel arbeitet. Die Cafeteria wird von einer nicht tarifgebundenen Tochtergesellschaft geführt. Diese Klinik ...

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