Wohnungsbesitzer können Renovierungen nicht nachträglich der Eigentümergemeinschaft aufbürden.
KARLSRUHE (dpa). Für Eigentümer von Wohnungen ist es sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht: Wer auf eigene Faust Sanierungen am Haus veranlasst, kann dafür nicht nachträglich die ...