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28. Juli 2009 17:08 Uhr
Mehr Rechte für Bahnfahrer
Zug verspätet – mehr Geld zurück
Bahnfahrer haben von diesem Mittwoch an mehr Rechte bei größeren Verspätungen und Zugausfällen. Die Entschädigung wird erhöht. Statt Gutscheinen gibt es jetzt Bargeld. Aber wo kann ein Reisender seinen Anspruch geltend machen?
ENTSCHÄDIGUNG: Bahnreisende haben ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent (bisher: 20 Prozent) des Fahrpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort. Das gilt auch bei Nutzung mehrerer Züge verschiedener Unternehmen, wenn etwa Anschlüsse verpasst werden.
AUSNAHMEN: Es gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro. Liegt die Entschädigung darunter, wird nichts erstattet. Keine Haftung übernehmen die Eisenbahnen in Fällen, für die sie nichts können (z.B. Unwetter, Suizid auf der Strecke).
ZENTRALSTELLE: Das Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet zentral alle eingereichten Anträge auf Erstattung.
ANTRAGSFORMULAR: In das Fahrgastrechte-Formular trägt der Kunde ein, welche Fahrkarte er genutzt hat, den geplanten und den tatsächlichen Reiseverlauf und die gewünschte Art der Erstattung – Gutschein, Überweisung aufs Konto oder bar am Schalter. Das Formular gibt er dann in einem Reisezentrum oder einer DB Agentur ab, oder er schickt es per Post an das Servicecenter.
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BESTÄTIGUNG: Zugbegleiter oder Mitarbeiter von Infoständen (DB Service Points) bestätigen Verspätungen auf dem Antragsformular. Auch ohne solche Bestätigung ist eine Erstattung möglich: Antrag mit Formular oder formlos beim Servicecenter einreichen. Dort liegen alle Bahn-Reisedaten vor, sind Verspätungen nachprüfbar.
ZEITKARTEN: Für Inhaber von Zeitkarten hat die DB Pauschalbeträge als Entschädigung festgelegt. Für eine Verspätung von 60 Minuten bekommen Zeitkartenbesitzer des Nahverkehrs eine Gutschrift von 1,50 Euro. Sie müssen also mindestens drei solcher Verspätungen geltend machen, um die Bagatellgrenze von vier Euro zu überspringen. Inhaber von Fernverkehrs-Zeitkarten bekommen fünf Euro pro 60-Minuten-Verspätung.
ZUGWECHSEL: Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, darf der Fahrgast einen anderen Zug benutzen, also etwa statt eines Regionalzugs einen teureren Fernzug. Aber: Erst muss eine neue, gültige Karte gekauft werden, die Erstattung folgt dann auf Antrag.
REISERÜCKTRITT: Zeichnet sich schon vor Reisebeginn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Bahnkunde auf die Fahrt verzichten und den gesamten Fahrpreis zurückverlangen.
NACHTTAXI: Sollte der Zug nach Plan zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ankommen und ist eine Verspätung von 60 Minuten zu erwarten, können Reisende stattdessen Bus oder Taxi benutzen – Erstattung bis maximal 80 Euro.
STREITFÄLLE: Bis November ist für Streitfälle die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) zuständig. Sie wird im Dezember ersetzt durch eine Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr, die die beteiligten Verkehrsunternehmen selbst finanzieren.
Autor: dpa
