Die Freiburger Gemeinderatsgruppierung "Grüne Alternative Freiburg" – kurz GAF – darf ihren Namen behalten. Dies hat das Oberlandesgericht nun entschieden.
Die Entscheidung traf der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe am Mittwochnachmittag. Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen hatte gegen die Verwendung des Wortes "grün" im Namen der GAF geklagt – zunächst vor dem Landgericht Freiburg und nun, nachdem dort seine Klage im Juli 2012 abgewiesen worden war, vor dem OLG. Eine Revision ist nicht zugelassen worden.
"Ich sehe es als gerechte Sache an, dass wir unseren Namen behalten dürfen" Monika Stein
Monika Stein und ...