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01. September 2009 17:06 Uhr
Gesetzesänderung
Neue Straßenverkehrsordnung: Freiburger Radler können sich freuen
In Freiburg dreht sich so einiges ums Fahrrad. Ob Student oder Sportler – viele bewegen sich mit dem Rad fort. Nun gibt es ein paar gesetzliche Änderungen, über die sich die fahrradfahrende Bevölkerung freuen kann.
Die erste Neuerung ist eigentlich gar nicht so neu. Seit 1998 werden in Freiburg nach und nach Einbahnstraßen für Fahrradfahrer in beide Richtungen freigegeben. Vergangenen Monat kamen acht weitere Straßen dazu. Mittlerweile dürfen Radfahrer 73 Einbahnstraßen rauf- und runterfahren. Die wohl wichtigste neue Verbindung ist die Öffnung der Karlsruher Straße. Jetzt kann durchgehend parallel zur vielbefahrenen Isfahanallee geradelt werden. Neue Markierungen sollen verhindern, dass sich ausfahrende Radler und einbiegende Autos in die Quere kommen.
Geöffnet wurden außerdem die Ettenheimer Straße im Stadtteil Brühl, die Tivolistraße und die Gießenstraße in Herdern, die Blücherstraße und die Yorkstraße im Stühlinger sowie die Poststraße und die Erasmusstraße in der Innenstadt. Die Kosten für Umbauten, Markierung und Beschilderung betragen rund 10 000 Euro. Ein Plan mit allen freigegebenen Einbahnstraßen steht im Internet.
Die zweite Neuerung ist wirklich neu. Am 1. September ist die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung dieses Gesetzeswerks sorgt für die Gleichstellung von Radfahrstreifen und Radwegen. Radfahrstreifen verlaufen auf der Straße und sind von den Autos nur durch eine weiße Linie getrennt. Radwege befinden sich auf dem Gehweg; sie heben sich baulich von der Straße ab. Bisher sollten bevorzugt Radwege gebaut werden, die Radfahrstreifen sollten eine Ausnahme bleiben.
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Freiburg hat die "flexibel formulierten Richtlinien" der StVO jedoch schon länger "freier" gehandhabt, so Petra Zinthäfner, Pressesprecherin der Stadt. Radfahrstreifen würden in der Stadt schon seit einiger Zeit favorisiert. "Für Freiburg ändert sich durch die neue StVO also nur marginal etwas", wiegelt Zinthäfner ab.
Johannes Bruns, der Vorsitzende des Kreisverbandes Freiburg des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), sieht das anders. Er fordert auf Grundlage der neuen StVO viel umfassendere Änderungen als die Stadt sie bisher geplant hat. Radwege bergen in seinen Augen nämlich größere Risiken als Radfahrstreifen. Der Unfallbericht der Freiburger Polizei 2008 zeigt: Über die Hälfte der Fahrradunfälle in Freiburg ereignen sich auf Radwegen. Nur zehn Prozent hängen mit Alkohol, roten Ampeln oder Einbahnstraßen zusammen. "An jeder Ecke kreuzt der Radweg – dann nicht mehr baulich erhaben – die Abbiegerspur. Der Klassiker ist, von der Seite überfahren zu werden", erklärt Bruns. "Double trouble" nennt er es, dass sich die Radler auf den Radwegen sicherer fühlen als auf den Radfahrstreifen, es de facto aber nicht sind. Autofahrer und Radler nehmen einander besser wahr, wenn sie nebeneinander fahren. Deshalb fordert der Fachmann, nicht nur in Zukunft Radfahrstreifen zu bauen, sondern die vorhandenen Radwege zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen. Die Benutzungspflicht von Radwegen schränkt die überarbeitete StVO bereits ein.
"Bis jetzt hatte die Flüssigkeit des motorisierten Verkehrs in der StVO Vorrang. Nun geht explizit die Sicherheit des Radverkehrs vor", triumphiert Bruns. Das Dokument macht den Weg frei für eine Geschwindigkeitsbeschränkung des Autoverkehrs, um an besonders kritischen Stellen die Sicherheit der Radler zu gewährleisten.
Ob die Stadt aus der überarbeiteten Verkehrsordnung ähnlich enthusiastisch die Emanzipation des Fahrrads herausliest, bleibt fraglich. Eine Neuerung wird Freiburg laut Zinthäfner aber in jedem Fall erhalten: Sackgassen, die Passanten und Fahrradfahrern ein Durchkommen ermöglichen, werden künftig gekennzeichnet. Die alten Schilder werden durch einen Aufkleber ergänzt.
- Neue Straßenverkehrsordnung: Der Schilderwald wird gelichtet – doch es kommen auch neue Hinweise hinzu
Autor: Charlotte Janz
