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Ein Tag nach einer Verurteilung begeht ein 20-Jähriger erneut Straftaten

  • Do, 22. Juni 2017
    Neuenburg

BZ-Plus Einen geständigen 20-Jährigen aus Neuenburg hat ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Fahrens ohne Führerschein, Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigungen zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt. In diese Strafe sind eine Vorverurteilung von neun Monaten und ein Strafbefehl einbezogen worden.

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Gegen eine beachtliche Anzahl von einschlägigen Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch soll der Angeklagte verstoßen haben. Foto: Symbol-Foto: dpa

NEUENBURG AM RHEIN/FREIBURG. Einen geständigen 20-Jährigen aus Neuenburg hat ein Jugendschöffengericht des Amtsgerichts in Freiburg wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigungen, Fahrens ohne Führerschein, Verstoß gegen das Waffengesetz und Beleidigungen zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt. In diese Strafe sind eine Vorverurteilung von neun Monaten und ein Strafbefehl einbezogen worden.

"Wenn das Geld am Ende des Monats nicht mehr gereicht hat, sind wir losgefahren und haben aus den Verkaufsständen der Bauern Gemüse, Eier und auch Geld gestohlen." Der 20-Jährige räumt in der Gerichtsverhandlung am Dienstag ein, im Sommer 2016 in rund 43 Fällen auf diese Weise Tisch und Kasse der Familie in Neuenburg, in der er damals lebte, bereichert zu ...

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