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Vermietung von öffentlichen Hallen und Sälen neu geregelt

  • Do, 04. August 2016
    Neuenburg

Um eine einheitliche Behandlung aller Interessenten zu gewährleisten, hat der Gemeinderat jetzt eine Richtlinie über die „Vermietung von städtischen Hallen, Sälen und Bädern“ beschlossen.

Das Neuenburger Stadthaus wird  für pr...on örtlichen Vereinen  gerne gebucht.   | Foto: Dorothee Philipp
Das Neuenburger Stadthaus wird für private Feiern aber auch von örtlichen Vereinen gerne gebucht. Foto: Dorothee Philipp

NEUENBURG AM RHEIN. Die öffentlichen Säle und Hallen in Neuenburg und seinen Ortsteilen erfreuen sich großer Beliebtheit. Sportveranstaltungen, Vereinsfeste, Konzerte, Kaffeekränzchen und vieles mehr finden hier einen optimalen Rahmen. Auch für private Feiern werden die Räumlichkeiten gerne angemietet. Um eine einheitliche Behandlung aller Interessenten zu gewährleisten, hat der Gemeinderat jetzt eine Richtlinie über die "Vermietung von städtischen Hallen, Sälen und Bädern" beschlossen.

So ist jetzt vorgeschrieben, dass bei einer privaten Nutzung der Ortsteilhallen die Bewirtung entweder von einem ortsansässigen Verein übernommen werden muss oder bei externer ...

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