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Quito

UN-Konferenz beschließt besseren Schutz für Mantas

  • dpa

  • Di, 11. November 2014, 00:05 Uhr
    Panorama

Eine UN-Konferenz in Ecuadors Hauptstadt Quito hat den internationalen Schutz für wandernde Tierarten stark erweitert. So wurde für Mantas ein absolutes Fangverbot erlassen.

Teufelsrochen dürfen nicht mehr gefischt werden.   | Foto: dpa
Teufelsrochen dürfen nicht mehr gefischt werden. Foto: dpa

Insgesamt 31 Arten wurden am Sonntag zum Abschluss der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (CMS) in die Schutzlisten der 120 Mitgliedsländer aufgenommen. Bei der CMS-Konferenz 2011 in Norwegen waren es nur acht Tierarten.

Die 21 aufgelisteten Hai-, Rochen- und Sägefischarten stellen nicht nur in ihrer Anzahl die wichtigste Untergruppe dar. Konferenzteilnehmer unterstrichen die Bedeutung, den zum Teil kommerziell gefangenen Arten bessere Überlebenschancen zu gewähren. Für Mantas und Teufelsrochen wird ein absolutes Fangverbot erlassen. Obwohl die großen Fischereiländer Russland, China und Japan nicht Teil der CMS sind, sei der internationale Druck zur Erhaltung dieser Arten eindeutig gestärkt worden.

Auch der Eisbär soll nicht mehr, wie bisher, nur von den Arktis-Anrainerstaaten in Schutz genommen werden. Das schmelzende Eis der Arktis hat den Lebensraum des Eisbären stark verringert und zudem auch den Zugang von Touristenschiffen und Erdölbohrungen erleichtert. Das stellt eine zusätzliche Gefährdung für den "König der Arktis" dar. Die Konferenz beschloss, diese Aktivitäten in internationaler Kooperation zu regeln.

Weitere Nutznießer der Konferenz waren der Schnabelwal, bestimmte Zugvögel und zentralasiatische Steppentiere. Allein der Antrag zum Schutz des Löwen wurde zurückgenommen, weil kein Konsens unter den afrikanischen Staaten erreicht werden konnte.

Anträge zur Erhöhung des Etats von acht Millionen Euro der CMS für die drei Jahre von einer Konferenz zur nächsten wurden abgewiesen. Mehrere Staaten, unter ihnen einige von der Finanzkrise betroffene EU-Mitglieder, beanstandeten, sie könnten nicht ihre internationalen Beiträge erhöhen, wenn sie ihren eigenen Haushalt stark kürzen müssten.

In diesem Rahmen wurde auch der Antrag des CMS-Sekretariats abgewiesen, Verfahren zur Ahndung bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Dem Antrag hatte sich die Europäische Union wegen der unzulänglichen Haushaltslage entgegengestellt. Als Kompromiss soll sich der ständige CMS-Ausschuss mit der Frage befassen und seine Folgerungen auf der nächsten Konferenz 2017 vorstellen.

Die Konvention ist somit für die Erfüllung der erweiterten Aufgaben auf freiwillige Beiträge der Mitgliedsstaaten angewiesen. Deutschland erwägt zum Beispiel, die Finanzierung der ersten drei Jahre eines neuen Programms zu übernehmen, das eine nachhaltige Einrichtung erneuerbarer Energien vorsieht. Windparks sollen zum Beispiel nicht auf den afrikanischen Routen der Zugvögel installiert werden, um massive Kollisionen zu vermeiden.

Nach dem ersten südamerikanischen Treffen in Quito wird 2017 die Konvention erstmals in einem ozeanischen Staat tagen. Die nächste Vertragsstaatenkonferenz soll 2017 auf den Philippinen stattfinden.

Ressort: Panorama

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