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Verhalten im Beruf

Was Azubis zu Beginn der Lehre beachten sollten

  • dpa

  • So, 16. Juni 2019, 12:14 Uhr
    Wirtschaft

Die erste Zeit im neuen Ausbildungsbetrieb ist aufregend. Und überall lauern Fettnäpfchen und Stolperfallen. Die wichtigsten Tipps für einen reibungslosen Start als Azubi – vom Arbeitsvertrag bis zum Smartphone.

Wie belastend darf die Ausbildung sein?  | Foto: Oliver Berg (dpa)
Wie belastend darf die Ausbildung sein? Foto: Oliver Berg (dpa)
Sie oder Du?
"Damit haben immer noch ganz viele Azubis am Anfang Probleme", sagt Sabine Bleumortier, Ausbildungstrainerin aus München. "Das geht so weit, dass sie es manchmal wochenlang direkt vermeiden, ihren Ausbilder anzusprechen." Um unangenehmes Rumgedruckse zu vermeiden, sollten Azubis sich trauen, einfach nachzufragen. Selbst wenn der Ausbilder den Lehrling duzt, ist es gut, zunächst zurückzufragen: "Darf ich Sie auch duzen?"

Smartphone
Auch das Handy ist ein großes Thema, wenn man frisch ins Arbeitsleben startet. "Man sollte generell versuchen, einen guten Eindruck zu hinterlassen", empfiehlt Bleumortier. Erstmal bleibt das Telefon deshalb in der Tasche, im Zweifelsfall orientiert man sich an den Kollegen.

Anschluss finden
Gerade hatte man noch seine Schulfreunde um sich, auf einmal sind da viele neue Kollegen – und die sind vielleicht alle viel älter als man selbst. Wenn es keine anderen Auszubildenden im Betrieb gibt, ist es erstmal eine Herausforderung, Anschluss zu finden. Bleumortier rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubringen und die Kollegen in die Mittagspause zu begleiten. "Nur sich in den Mittelpunkt drängeln, das sollten Auszubildende vermeiden."

Neugierig sein
Azubis sollten keine Scheu haben, in den ersten Tagen alle Infos mitzuschreiben. "Damit kann man sehr gut punkten", sagt Bleumortier.

Ausbildungsvertrag
Ohne einen schriftlichen Vertrag sollte kein Azubi eine neue Stelle anfangen. "Darin sollte alles Wichtige festgehalten sein. Also zum Beispiel: Wer ist der verantwortliche Ausbilder? Was ist das Ziel der Ausbildung, wie ist sie gegliedert?", sagt Daniel Gimpel, Referent für Berufsausbildung bei der DGB Jugend, dem Jugendverband des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Er weist darauf hin, dass auch ein mündlicher Vertrag als geschlossen gilt. "Dennoch sollte man immer einen schriftlichen Vertrag einfordern."

Ausbildungsinhalte
Neben einem Vertrag gibt es im Optimalfall auch einen betrieblichen Ausbildungsplan. "Der Plan bietet den Auszubildenden Orientierung, welche Aufgaben sie erwarten", sagt Gimpel. Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubildende immer den Ausbildungsrahmenplan angucken. Er ist Teil der Ausbildungsordnung. Die gibt es für jeden Beruf, zum Beispiel auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Überstunden
Die Arbeitszeiten für Auszubildende sind eigentlich genau im Vertrag geregelt. Überstunden sind in der Ausbildung in der Regel nicht vorgesehen, sagt Daniel Gimpel. "Ein Lernverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis." Wer dennoch regelmäßig in großem Umfang Überstunden machen muss, sollte einen Freizeitausgleich einfordern. Oder sich die Überstunden entsprechend vergüten lassen.

Betreuung
Wer sich mit seinen Aufgaben allein gelassen fühlt und eigentlich gar nicht so richtig weiß, was er tun soll, dem rät Gimpel: "Die Betriebe haben eine Ausbildungspflicht. Das heißt, sie müssen den Auszubildenden alle nötigen Inhalte und Fertigkeiten vermitteln." Das sollten Auszubildende einfordern. Wenn es eine Interessensvertretung im Betrieb gibt, können sich Azubis mit Problemen auch dorthin wenden. Das kann etwa eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) oder ein Betriebsrat sein.

Berichtsheft
Im Berichtsheft, auch Ausbildungsnachweis genannt, dokumentieren Azubis, was sie in der Ausbildung gelernt haben. In das Heft sollten sie nur schreiben, was sie wirklich gemacht haben – oder auch Tätigkeiten, die womöglich nicht zur Ausbildung gehören, aber trotzdem gemacht werden mussten. "Das kann im Zweifelsfall ein Nachweis sein, wenn es mal Probleme oder Streitigkeiten zwischen Azubi und dem Betrieb gibt", erklärt DGB-Referent Gimpel.

Das Ausfüllen des Hefts gehört zur Ausbildung – deshalb dürfen Azubis diese Tätigkeit auch während der Arbeitszeit erledigen, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Ratgeber informiert. Außerdem sind die Berichte eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Schlechter Start mit dem Chef
Passiert Azubis gleich in den ersten Tagen und Wochen ein Ausrutscher, ist das schnell ausgebügelt – sei es, dass man zu spät in den Betrieb kommt oder das Handy im unpassenden Moment klingelt. "Am besten nimmt der Azubi einfach seinen ganzen Mut zusammen, geht zum Chef und sagt: Das tut mir leid. Ich möchte mich für mein Verhalten entschuldigen. Können wir nochmal von vorne anfangen?", rät Sabine Bleumortier.

Stimmt die Chemie generell nicht, kann man versuchen herauszufinden, was dem Chef gar nicht in den Kram passt. Etwa, indem man Kollegen um Rat fragt. "Wenn ich weiß, dass der Chef auf Flüchtigkeitsfehler allergisch reagiert, kann ich Unterlagen, die ich ihm vorlege, vorher immer ganz genau durchgehen", empfiehlt die Expertin.

Ausbildungsplatzwechsel
Wer nach den ersten Wochen merkt, dass die Ausbildung doch nicht die richtige ist, oder gar mit Problemen wie Mobbing zu kämpfen hat, sollte sich nicht unnötig quälen. "Ein Ausbildungswechsel ist kein Beinbruch", sagt Daniel Gimpel. Wer kündigen möchte, beendet das Ausbildungsverhältnis am besten mit einem Aufhebungsvertrag. "Das ist der sicherste Weg", so der Referent. "Sonst können von Seiten des Arbeitgebers eventuell Schadenersatzansprüche entstehen." Wichtig aber: Zuerst einmal eine neue Ausbildungsstelle finden und dann kündigen.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 15. Juni 2019: PDF-Version herunterladen

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