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Fragen & Antworten

OB-Wahl in Freiburg: Wie läuft der zweite Wahlgang ab?

Christian Engel
  • Mo, 23. April 2018, 14:16 Uhr
    Freiburg

Freiburg sucht seinen OB – der zweite Wahlgang am 6. Mai muss entscheiden. Was ändert sich? Können neue Kandidaten antreten? Und was, wenn zwei Kandidaten die gleiche Anzahl an Stimmen haben?

Am Sonntag, 6. Mai 2018, sind Freiburgerinnen und Freiburger aufgerufen, noch einmal in die Wahlkabine zu gehen (Archivbild). Foto: Ingo Schneider
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Wer darf kandidieren?

Die bisherigen sechs Kandidaten – Anton Behringer, Martin Horn, Manfred Kröber, Dieter Salomon, Monika Stein und Stephan Wermter – sind automatisch zum zweiten Durchgang zugelassen. Bis Mittwoch, 25. April, 18 Uhr, können sie zurückziehen. Bis dahin können sich auch neue Kandidaten bewerben.

Was müssen neue Kandidaten tun?

Sie müssen, wie jeder OB-Kandidat, die Wählbarkeitsbescheinigung erfüllen und 250 Unterschriften von Unterstützern abgeben. Dazu müssen sie beim Wahlamt Formblätter beantragen, um sie ausfüllen zu lassen. Bis Mittwoch, 25. April, 18 Uhr müssen alle Unterlagen dem Amt vorliegen. Bisher hat dort noch niemand Neues diese Formblätter beantragt.

Stichwahl oder Neuwahl?

Manch einer sprach nach dem ersten Wahlgang davon, dass es nun zu einer Stichwahl komme. Das ist falsch. In Baden-Württemberg gibt es laut Klemens Kapp vom städtischen Wahlamt keine Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen. So stehe es in der Gemeindeordnung, sagt er. Am 6. Mai kommt es also zur Neuwahl.

Bleibt die Reihenfolge auf dem Stimmzettel gleich?

Ja. Falls einer der bisherigen sechs Kandidaten aussteigt, rücken die anderen in der Liste dementsprechend nach. Neue Kandidaten würden entsprechend der Abgabe der Unterlagen hinten eingereiht werden. Die Stimmzettel sind hellblau, um sie von denen des ersten Wahlgangs zu unterscheiden.

Wer gewinnt?

Beim zweiten Durchgang gewinnt derjenige, der die meisten Stimmen hat. Es entscheidet die sogenannte einfache Mehrheit. Jeder Bürger darf eine Stimme abgeben.

Was ist bei Unentschieden?

Wenn zwei Kandidaten exakt die gleiche Anzahl an Stimmen haben, entscheidet das Los.

Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung?

Nein. Jeder Wahlberechtigte hat solch eine Benachrichtigung vor dem ersten Wahlgang zugeschickt bekommen. Wer also erneut wählen gehen will, muss diese Wahlbenachrichtigung mitnehmen; es genügt im Wahllokal aber auch der Personalausweis, falls die Wahlbenachrichtigung verschlampt wurde oder im Papiermüll gelandet ist.

Wo kann ich wählen gehen?

Die Wahllokale sind genau dieselben wie beim ersten Durchgang. Sie haben am Sonntag, 6. Mai, auch wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Kann ich Briefwahl beantragen?

Wer für den ersten Gang Briefwahl beantragt und angegeben hat, auch für einen mögliches zweites Mal per Brief wählen zu wollen, bekommt die Unterlagen zugeschickt. Die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln werden allerdings frühestens am Freitag verschickt, da bis Mittwochabend die Frist für Rückzug und neue Kandidaten läuft, und der Gemeindewahlausschuss erst am Donnerstag tagt. Wer Briefwahl neu beantragen will, bekommt keine extra Aufforderung, er muss sich selbst darum kümmern. Lieber zu früh als zu spät, die Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahltag, 18 Uhr, im Wahlamt sein. Potenzielle Briefwähler sollten auch bedenken, dass kommende Woche am Dienstag Feiertag (1.Mai) ist – dort also keine Briefe verschickt werden oder ankommen können.

Wo beantrage ich Briefwahl?

Beim Wahlamt oder beim Neuen Rathaus im Stühlinger. Im Rathaus kann man auch sofort den Stimmzettel ausfüllen und abgeben. Allerdings erst, sobald diese da sind: gedruckt werden sollen sie am Donnerstag. Gewählt werden kann dann wahrscheinlich ab Freitag.

Gibt es Neuwähler?

Laut Klemens Kapp vom Wahlamt kommen zum zweiten Durchgang rund 600 Wahlberechtigte hinzu. Das sind beispielsweise Bürger, die beim ersten Mal nicht wählen durften, weil sie bis dahin nicht seit drei Monaten in Freiburg lebten – diese Marke aber bis zum 6. Mai noch knacken. Es gibt auch Jugendliche, die zwischen dem 23. April und 6. Mai 16 Jahre alt werden, daher also wahlberechtigt sind. Neuwähler bekommen von der Stadt die Info, dass sie das Wahlrecht haben – um die Unterlagen müssen sie sich dann aber selber kümmern.
  • Wahlhelfer gesucht
    Das Wahlamt sucht auch noch Wahlhelfer für den zweiten Wahlgang. Freiwillige müssen vormittags oder nachmittags ran, bekommen dafür 50 Euro. Infos und Anmeldung beim Wahlamt unter 0761/201-5559 oder [email protected].

Mehr zu Thema:

Ressort: Freiburg

Dossier: OB-Wahl Freiburg 2018

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 24. April 2018: PDF-Version herunterladen

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