Account/Login

Das Gericht glaubte ihm nicht

  • Fr, 31. Juli 2015
    Offenburg

32-jähriger Fachmann für Gewächshaustechnik zu Bewährungsstrafe verurteilt / Prozess um Handel mit Betäubungsmitteln.

ORTENAU. Hatte ein Fachmann für Gewächshaustechnik, der einem experimentierfreudigen Pflanzenliebhaber eine professionelle Indoor-Anlage installierte, die Absicht, mit Marihuana zu handeln? Das war die zentrale Frage bei einem Prozess wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln. Während sich der 32-Jährige und ein Aushilfsmitarbeiter unschuldig zeigten, waren Staatsanwaltschaft und das Schöffengericht anderer Meinung.

Der Spezialist für Gewächshaustechnik wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und einer Geldauflage von 3000 Euro verurteilt, der Mitarbeiter zu vier Monaten Bewährung und einer Geldauflage von 1500 Euro. Die beiden ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel