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27. August 2009 16:39 Uhr

Testlauf im neuen Offenburger Gefängnis

Handyblocker sind aktiviert

In Offenburg testet das Justizministerium des Landes eine neuartige Anlage, die Häftlingen Telefonate mit eingeschmuggelten Handys unmöglich machen soll.

  1. Auch die Pressesprecherin der Justizvollugsanstaltz Offenburg darf ihr Handy nicht in die JVA mitnehmen. Foto: Ralf Burgmaier

Die neue Justizvollzugsanstalt (JVA) Offenburg ist bundesweit das erste Gefängnis, auf dessen Gelände der Mobilfunkverkehr durch den Einsatz von Störsendern unterdrückt wird. Laut Justizministerium hat die Bundesnetzagentur jetzt grünes Licht für eine mehrwöchige Testphase der technischen Blockade gegeben.

In der JVA Offenburg herrscht ab sofort Funkstille, was die unerlaubte Nutzung von Handys anbelangt. Mit dem Einsatz der Handyblocker sorgt das Justizministerium dafür, dass Mobiltelefone in der JVA Offenburg nicht funktionieren. "Verbotene Absprachen unter Gefangenen, über Handys organisierte illegale Geschäfte oder Fluchtvorbereitungen sind damit in Offenburg kein Thema mehr", sagt Justizminister Ulrich Goll.

1 Million Kosten

Seit der Föderalismusreform können die Länder in eigener Zuständigkeit die Installation von Störsendern im Justizvollzug auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Auf Golls Initiative hat Baden-Württemberg im vergangenen Sommer ein Gesetz verabschiedet, das den Einsatz von Handyblockern auf dem Gelände von Justizvollzugsanstalten erlaubt. Für die Installation und Inbetriebnahme der Anlage in Offenburg seien Kosten von rund 1 Million Euro entstanden.

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Mobiltelefone sind in der Vollzugsanstalt Offenburg übrigens nicht nur für Gefangene verboten. Auch Beschäftigte und Besucher der JVA müssen ihre Handys am Eingang in Schließfächern zurücklassen.

Kein Recht auf mobiles Telefonieren

Häftlinge haben kein Recht auf Handynutzung. Immer wieder sei es in der Vergangenheit gelungen, Handys auf oft abenteuerlichen Wegen an den Kontrollen vorbei in die Anstalten zu schmuggeln. Im laufenden Jahr seien in den JVA’s des Landes bereits 183 Geräte sichergestellt worden. Bei den Gefangenen sind laut Justizministerium die immer billiger und kleiner werdenden Handys heiß begehrt, um per SMS oder per Anruf kriminelle Geschäfte aus der Zelle zu führen oder ihre Flucht zu organisieren. So werden zum Beispiel Helfer außerhalb der Gefängnismauern angewiesen, wo und wann sie Geld oder Drogen über die Anstaltsmauer werfen können. Auch wegen der Gefahr, dass Häftlinge Spuren ihrer Tat verwischen lassen, will das Ministerium unüberwachte Telefonate von Untersuchungsgefangenen wirksam unterbinden.

Viel schneller wirksam

Laut Tanja Scholz, Pressesprecherin der JVA Offenburg, gab es in anderen Vollzugsanstalten bereits Anlagen, die unerlaubte Handytelefonate aufspüren konnten, allerdings erst, wenn eine Telefonverbindung hergestellt war. Bis der telefonierende Häftling ausfindig gemacht war, hatte der sein Gespräch bereits geführt oder seine SMS versendet. Die Offenburger Anlage zeichne sich nun dadurch aus, dass sie bereits beim Einschalten eines Handys Alarm schlage und die Mobilfunkverbindung unterbinde.

Das Unterbinden des Mobilfunkverkehrs bleibe ausschließlich auf das Gefängnisgelände beschränkt, beteuert das Ministerium. Die Störsender in der neuen JVA Offenburg funktioniere tadellos, betont Minister Ullrich Goll. Die moderne Technik ermögliche eine metergenaue Empfangsstörung auf dem Anstaltsgelände. Eine dauerhafte Frequenzstörung erfolge dabei nicht. Erst wenn Mobilfunksignale festgestellt würden, aktiviere sich der Blocker.

Verstärkte Kontrollen seien aufgrund gesetzlicher Beschränkungen keine echte Alternative zu den Störsendern, so das Ministerium. Das Vollzugspersonal dürfe Besucher nicht beliebig durchsuchen. Anwälte unterlägen überhaupt keiner Kontrolle.

Festnetztelefonate erlaubt

Telefonkontakte sind Häftlingen dennoch nicht untersagt. In den Zellentrakten der neuen Offenburger JVA befinden sich Festnetztelefone, über die sie vier Nummern anrufen dürfen, welche die Anstaltsleitung genehmigen muss. "Mutmaßliche Mittäter, Opfer oder ehemalige Mitgefangene dürfen nicht darunter sein", so Tina Scholz. Grundsätzlich gebe es keine inhaltliche Überwachung dieser Telefongespräche, aber die Häftlinge würden informiert, dass stichprobenweise Kontrollen möglich seien. Es gebe auch Gefangene, die aus Sicherheitsgründen kein Telefonkonto führen dürften. Telefongespräche von Untersuchungshäftlinge würden grundsätzlich überwacht.

In der Anfang Juni 2009 eröffneten JVA Offenburg sitzen mittlerweile 390 von maximal 500 Häftlingen ein. Von den künftig 60 Gefangenen in Sozialtherapie, darunter auch Sexualstraftäter, sind erst acht in Offenburg angekommen.

Autor: bz