Im Prozess Jogi Löws gegen den Offenburger Burda-Verlag ist ein Urteil ergangen: Nach Ansicht des Offenburger Landgerichts muss der Verlag die von Löw geforderte Gegendarstellung drucken.
Wegen einer Titelgeschichte der im Burda-Verlag erscheinenden Wochenzeitung Freizeit Revue Anfang Mai verlangt Bundestrainer Jogi Löw eine Gegendarstellung.
In dieser Ausgabe schmückte die Titelseite ein Foto Löws gemeinsam mit einer Berliner Schauspielerin. Dem Leser wurde unter der Schlagzeile "Neues Glück" versprochen, "Alles über ihre Beziehung" zu erfahren.
Löw will ...