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25. Januar 2012
Prozessauftakt
Junge Diebin sticht 60-Jährigem Messer in den Rücken
Drogenabhängige Frau wegen Diebstählen, Drogenvergehen, Computerbetrügereien und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
OFFENBURG (BZ). Vor der 8. Großen Jugendkammer beim Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Heinz Walter hat der Strafprozess gegen eine zu den Tatzeiten 20-jährige Frau aus Offenburg begonnen. Sie steht wegen des Verdachts zahlreicher Diebstähle, Drogenvergehen, Computerbetrügereien und weiterer Straftaten vor Gericht. Allein im Zeitraum vom 31. August bis 7. Oktober des vergangenen Jahres soll sie zahlreiche versuchte, vollendete und teilweise schwere Diebstähle, insgesamt 16 Straftaten begangen haben. Am schwersten wiegt der Vorwurf eines versuchten schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem versuchten Fahrraddiebstahl am 4. Oktober in Offenburg: Als der Eigentümer sie an der Wegnahme des Fahrrades hindern wollte, soll sie laut Anklage den 60-jährigen bedroht und weggestoßen haben, so dass er zu Boden fiel. Danach habe sie ihm mit einem Klappmesser gezielt in den Rücken gestochen. Seit dem 7. Oktober sitzt die berufslose und heroinabhängige Frau Abstammung in Untersuchungshaft.
Die Diebstahlserie diente vor allem zur Finanzierung ihrer Drogensucht und begann am 31. August. Gegen 12 Uhr entwendete die Angeklagte in einer Offenburger Gaststätte einem Gast dessen Geldbeutel mit 30 Euro Bargeld und einer EC-Karte. Damit ließ sie sich gegen 12.24 Uhr am Schalter der Volksbank einen Geldbetrag von 180 Euro ausbezahlen. Am 8. September gegen 12.20 Uhr stahl sie im Ursula-Heim in Offenburg ein Kabel im Wert von zehn Euro. Am 21. September gegen 15.10 Uhr fielen ihr in der Angestellten-Akademie in Offenburg aus einem vorgefundenen Geldbeutel 130 Euro in die Hände. Am 4. Oktober gegen 14.20 Uhr steckte sie in einer Boutique in Offenburg Textilien für 37 Euro ein. Die Inhaberin bemerkte den Diebstahl und wollte sie festhalten. Daraufhin beleidigte die Angeklagte sie massiv. Eine Stunde später suchte die Diebin das Erotik-Center in Offenburg auf. Dort steckte sie Dessous und andere Erotikartikel im Gesamtwert von 137,25 Euro in ihre Tasche. Als der Inhaber sie auf der Flucht verfolgte, beschimpfte sie ihn, zog zudem die Hose herunter und zeigte ihm ihr Gesäß. Gegen 15.45 Uhr suchte sie ein Bistro in Offenburg auf und entwendete aus einem Bedienungsgeldbeutel 510 Euro Bargeld.
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Bei einer anschließenden Durchsuchung fand die Polizei 0,7 Gramm Heroin. Kurz danach kam es gegen 19 Uhr zur schwersten Tat: Vor einem Anwesen in der Rammersweierstraße wollte die Angeklagte ein Fahrrad entwenden. Dies bemerkte der 60-jährige Eigentümer, der gerade sein Auto in die Garage fuhr. Er eilte herbei und hielt sein Fahrrad fest. Es kam zu einer Rangelei, in deren Verlauf der mann zu Boden stürzte. Um sich im Besitz des Fahrrades zu halten, stieß die Angeklagte mit den Worten: "Ich stech’ dich ab!" dem Mann ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von vier Zentimetern in den Rücken. Der 60-jährige erlitt eine stark blutende Stichverletzung und musste im Klinikum notoperiert werden. Einen Tag später gegen 15.30 Uhr brach die Angeklagte in ein Wohnhaus ein, um Stehlenswertes zu entwenden. Für ihre Flucht hatte sie sich draußen bereits ein fremdes Fahrrad bereit gestellt. Da sie gestört wurde, kam es nicht zur weiteren Ausführung. Am 6. Oktober gegen 15 Uhr entwendete sie in einer Zahnarztpraxis in Offenburg 750 Euro Bargeld sowie weitere wertvolle Gegenstände im Gesamtwert von 8900 Euro. Einen Tag später gegen 19.10 Uhr erlangte sie in einer Arztpraxis in Offenburg aus einer dort hängenden Handtasche wiederum Bargeld. Bei der Festnahme hatte sich 3,7 Gramm Heroin bei sich. Seither sitzt sie in Untersuchungshaft. Der 60-jährige nimmt am Prozess als Nebenkläger teil.
Vor dem Landgericht zeigte sich die Angeklagte gestern weitgehend geständig. Seit dem Tod ihres Vaters im Jahr 2006 sei sie stark drogenabhängig. An den Übergriff mit dem Messer habe sie keinerlei Erinnerung mehr. Auch sonst berief sie sich teilweise auf Erinnerungslücken. Zur Frage ihrer Schuldfähigkeit wird ein medizinischer Sachverständiger ein Gutachten erstatten. Zur weiteren Beweisaufnahme sind 32 Zeugen geladen. Das Urteil soll am 14. Februar um 9 Uhr verkündet werden.
Autor: Klaus-Peter Becker
