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07. Oktober 2009 17:19 Uhr

Streit

Kirchenglocken vor Gericht: Wie laut darf es läuten?

Tradition oder Lärmbelästigung? Vom nächtlichen Glockenschlag der Memprechtshofener Kirche fühlt sich ein Mann derart gestört, dass er vor Gericht zieht. Die Gräben zwischen den Parteien sind tief, eine Einigung nicht möglich.

  1. Streitpunkt Glockengeläut. Foto: Privat

KEHL/RHEINAU-MEMPRECHTSHOFEN. Am Ende werden die Gesetzmäßigkeiten der Akustik über den nächtlichen Stundenschlag der Memprechtshofener Kirchenglocken entscheiden. Wolfgang Meermann, Richter am Amtsgericht Kehl, will mit einem neutralen Gutachten klären lassen, ob der Glockenschall den Festsetzungen der TA Lärm entspricht. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen, die so kurz wie gut besucht war. Tatsächlich war nach zehn Minuten alles vorbei – zumindest vorerst. Eine Einigung, das war schnell klar, ist zwischen den Parteien nicht möglich.

Zur Erinnerung: Norberto Harlacher ist vor einigen Jahren aus Mannheim nach Memprechtshofen gezogen, wo er in der Nähe der Kirche wohnt. Vom nächtlichen Glockenschlag fühlt er sich massiv beeinträchtigt, von Schlafstörungen ist die Rede, und deshalb ist Harlacher vor Gericht gezogen. Dort erging im Frühjahr ein Versäumnisurteil (von der Gegenseite war niemand zur Verhandlung erschienen), wonach die Kirchenglocken zwischen 22 und 6 Uhr einen Lärmpegel von 65 Dezibel nicht überschreiten dürfen.

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Tradition des Glockenschlags

Die Kirchengemeinde legte Einspruch ein, sie will an der Tradition des Glockenschlags festhalten und sieht sich nach Messungen durch den Lörracher Bezirkskantor Herbert Deininger, als Sachverständiger für Orgeln und Glocken ein ausgewiesener Experte, bestätigt.

Deiningers Messwerte lagen unter den Höchstwerten der TA Lärm, die für den Stundenschlag maßgebend sind. Anders als das Geläute, das zum Gottesdienst ruft, zählt die Rechtsprechung den Stundenschlag nicht zur Religionsausübung, er unterliegt daher der "weltlichen" Gesetzgebung.

Keine der beteiligten Parteien hat ihre Positionen gestern auch nur um einen Millimeter verlassen.

Wer braucht schon eine Zeitansage über Kirchenglocken?

Die Frage des Richters, wer denn noch einen nächtlichen Glockenschlag brauche, wo doch jeder eine Uhr habe, beantwortete Jochem Weiß, stellvertretender Vorsitzende des Kirchengemeinderats, mit einem nachdrücklichen "Ich". Und aus den Zuhörerreihen kam Unterstützung: "Uns stört’s nicht, und wir wohnen schon lange neben der Kirche". Da der Kläger das Versäumnisurteil aufrecht erhalten möchte, die Beklagte die Aufhebung des Versäumnisurteils und Abweisung der Klage fordert, schlug Richter Meermann vor, ein Gutachten einzuholen.

Ein neutraler Gutachter soll’s richten

Darüber wird am kommenden Montag entschieden; es handelt sich dabei um eine Formalie. Vorgeschlagen ist Wolfgang Rink aus Reute, wo der Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz ein Ingenieurbüro betreibt. Wann das Gutachten erstellt wird, wann die endgültige Entscheidung über das Schicksal des nächtlichen Stundenschlags fällt, das musste gestern völlig offen bleiben. Sollte Harlacher Recht erhalten, müsste das aber mitnichten das definitive Aus für die Zeitansage vom Glockenturm bedeuten.

"Die Kirchengemeinde muss sie ja nicht abstellen, sie kann die Glocken auch leiser stellen", sagte Meermann, der in seiner mittlerweile 26 Jahre währenden Kehler Zeit mit einer solchen Klage noch nicht befasst war. Welches Ergebnis diese Premiere zeitigen wird, hängt nun vom Gutachten ab – und eben von physikalischen Gesetzmäßigkeiten.

Autor: lien