Auch Männer können hier parken
Verwaltungsgericht: Frauenparkplätze auf öffentlichen Flächen dürfen nicht mit offiziell aussehenden Schildern ausgewiesen sein.
MÜNCHEN. Ein Schild eines Frauenparkplatzes, das aussieht wie ein offizielles aus der Straßenverkehrsordnung, ist nicht rechtmäßig. Zu dieser Einsicht hat gestern ein Prozess in München geführt, der sich mit einem Fall in Eichstätt befasste. Inwiefern die Feststellung des Gerichts Auswirkungen auf Südbaden hat, ist ungewiss. Tatsache ist aber, dass auch dort Frauenparkplätze in öffentlichen Parkhäusern mit Schildern ausgewiesen sind.
Was muss das für ein Typ sein, der sich als Mann an Frauenparkplätzen stört? Vor dem Saal 5 des Münchner Verwaltungsgerichts steht am Mittwoch Kläger Dominik B., 25 Jahre alt, elegant gekleidet, die Sonnenbrille steckt gut sichtbar am Jackett. Jura-Student in Würzburg. Typ Schwiegersohn ...