Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

07. Februar 2012 20:57 Uhr

Gerichtsverhandlung

Stau auf der A5 – Autofahrer schraubt Leitplanke auf

Drei Stunden im Stau? Das hat Autofahrer auf der A5 auf eine Idee gebracht: Sie schraubten eine Leitplanke auf – und nahmen eine Abkürzung über die leere Gegenfahrbahn. Einer von ihnen stand nun vor Gericht.

  1. Selbst ist der Mann? Im Prinzip schon – solange Do-it-yourself nicht in einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr mündet. Foto: fotolia.com/by-studio 

Glimpflich ist ein 42-jähriger Berufskraftfahrer aus dem Renchtal davongekommen, der sich wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vor dem Amtsgericht Achern verantworten sollte. Der Mann war an einem Augustmorgen mit seinem privaten Fahrzeug auf der Autobahn zwischen Achern und Bühl in einen Stau geraten. Wie er im Autoradio hörte, musste die A 5 wegen eines schweren Unfalls in beiden Richtungen für etwa drei Stunden voll gesperrt werden. Zusammen mit anderen, nicht mehr identifizierbaren Autofahrern war er auf die Idee gekommen, die Mittelleitplanke in diesem Baustellenbereich, in dem er als Schotterfahrer selbst beschäftigt war, aufzuschrauben, um durch die Lücke auf die leere Gegenfahrbahn zu kommen und über diese die Autobahn zu verlassen.

Zwanzig Zentimeter fehlten

Anders als die anderen durch die Lücke geschlüpften Autofahrer hatte der Angeklagte als vermeintlich letzter versucht, die Leitplanke wieder in ihre alte Position zu bringen und dies auch "bis auf 20 Zentimeter geschafft". Beide Fahrspuren wären also nach der Freigabe der Sperrung wieder befahrbar gewesen. Was sich erst bei der Verhandlung herausstellte: Andere Autofahrer hatten später die Lücke wieder geöffnet, ohne die Leitplanke zurückzuschieben. Dadurch war die gesamte linke Fahrspur der Gegenfahrbahn blockiert, so dass dieses Hindernis einen schweren Unfall hätte verursachen können.

Werbung


Vor Gericht war der 42-jährige nur gekommen, weil ein Lkw-Fahrer das Kennzeichen des Angeklagten als einziges von den beteiligten "Leitplankenschraubern" notiert und der Polizei übermittelt hatte. Ein anderer Lkw-Fahrer, der als Zeuge gehört wurde, hatte jedoch beide Vorgänge beobachtet: zuerst, dass der jetzt Angeklagte versucht hatte, die Lücke so gut wie möglich wieder zu schließen und später, dass andere Autofahrer die Lücke erneut geöffnet und die Leitplanke aber nicht wieder zurückgeschoben hatten. Er hatte auch die Polizei über das gefährliche Hindernis auf der Autobahn informiert.

"So etwas Haarsträubendes darf nicht Schule machen." Staatsanwaltschaft

So kam es, dass aus der Anklage wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr nur eine Anklage wegen verbotenen Wendens auf der Autobahn wurde, ein Regelverstoß, der nur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. "Das ist aber keine Lappalie", mahnte die Staatsanwältin, "So etwas Haarsträubendes darf nicht Schule machen." Sie beantragte ein Bußgeld von 200 Euro und die Verhängung von einem Monat Fahrverbot. Richter Michael Tröndle – "So etwas habe ich in 33 Jahren als Richter noch nicht erlebt" – kam zum gleichen Ergebnis. Auf ein Fahrverbot, das der Verteidiger dem Angeklagten gegen ein entsprechend erhöhtes Bußgeld erspart wissen wollte, könne nicht verzichtet werden, sagte der Richter, um dem Angeklagten eindringlich klar zu machen, dass derartige Selbsthilfeaktionen auf der Autobahn keinesfalls geduldet werden könnten. Aber er räumte dem Angeklagten vier Monate Frist ein, damit er sich in seinem Arbeitsverhältnis auf das Fahrverbot einrichten könne.
Mehr zum Thema:

Autor: Claus Donath