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01. Juli 2010
Das Hin und her um Kachelmann geht weiter
Verteidiger von TV-Wettermann Kachelmann will Haftbefehl in höherer Instanz prüfen lassen.
MANNHEIM (dpa). Im Fall des Wettermoderators Jörg Kachelmann muss das Landgericht Mannheim über eine neue Haftbeschwerde der Verteidigung entscheiden. Damit will Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock erreichen, dass der 51-Jährige nach mehr als drei Monaten Haft auf freien Fuß kommt.
Zuvor hatte Birkenstock einen Antrag auf Haftprüfung, über den am Freitag verhandelt werden sollte, zurückgezogen, weil nach seinen Angaben das Gericht im Prüfungstermin nicht die Sachverständigen und das mutmaßliche Opfer anhören wollte. Die nun eingelegte Beschwerde liegt zunächst dem Landgericht vor; wenn es der Beschwerde nicht stattgibt, muss es den Fall innerhalb von drei Tagen dem Oberlandesgericht vorlegen.Birkenstock erhob in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Er bezeichnete den Fall als Justizskandal. Der Verteidiger beruft sich auf psychologische und rechtsmedizinische Gutachten. Demnach könne die angebliche Vergewaltigung nicht wie geschildert stattgefunden haben. Eine absichtliche Falschbelastung durch die ehemalige Geliebte Kachelmanns sei wahrscheinlich. "Die Verteidigung sieht den Freiheitsanspruch ihres Mandanten auf skandalöse Weise missachtet", heißt es in der Erklärung weiter. Birkenstock äußerte den Verdacht, die Mannheimer Justiz "schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung".
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Über den Aussagegehalt der Gutachten herrscht Unklarheit. In verschiedenen Medienberichten heißt es, dass die Aussagen der Geschädigten im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt würden. Diese Beurteilung basiere jedoch nicht auf dem vollständigen Text, sagt hin gegen die Staatsanwaltschaft.
Mitte Mai war gegen Kachelmann Anklage wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben worden. Er soll seine langjährige Freundin in deren Wohnung vergewaltigt und am Hals verletzt haben. Kachelmann hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Haftbeschwerde
Gegen einen Haftbefehl kann sich ein Beschuldigter auf zwei Arten wehren: Mit der Haftbeschwerde oder dem Antrag auf Haftprüfung. Im Fall Kachelmann hatten die Verteidiger zunächst eine Haftprüfung beantragt, nun aber den Antrag zurückgenommen und stattdessen Haftbeschwerde eingelegt.
Eine Haftprüfung kann der Beschuldigte jederzeit beantragen. Dann entscheidet der Haftrichter, ob der Haftbefehl aufzuheben ist. Wurde der Haftbefehl beispielsweise wegen Fluchtgefahr erlassen, so muss er ausgesetzt werden, wenn auch mildere Mittel ausreichen – etwa die Zahlung einer Kaution. Auch die Haftbeschwerde führt zu einer Überprüfung des Haftbefehls, der Beschuldigte kann aber nur ein Mal Beschwerde einlegen. Dafür bewirkt die Haftbeschwerde eine Art Stufeneffekt: Wenn das Landgericht der Beschwerde nicht stattgibt, muss es die Beschwerde dem Oberlandesgericht als nächsthöherer Instanz vorlegen.
Autor: dpa
Autor: dpa
