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Bewertungsportal für Autofahrer

Gericht verbietet Veröffentlichung von Autokennzeichen

  • dpa

  • Sa, 21. Oktober 2017, 00:01 Uhr
    Panorama

Die Betreiber eines Bewertungsportals für Autofahrer müssen persönliche Daten besser schützen. Bewertungen anhand des Kennzeichens dürfen nur für Betroffene einsehbar sein.

Bewertungen anhand des Kennzeichens dü...sein, urteilten die Richter in Münster  | Foto: Holger Hollemann (dpa)
Bewertungen anhand des Kennzeichens dürfen nur für die Betroffenen einsehbar sein, urteilten die Richter in Münster Foto: Holger Hollemann (dpa)
Hotels im Internet bewerten? Kein Problem. Eine Arztpraxis? Warum nicht. Auch wenn Schüler ihren Lehrern Noten geben, hat die Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen damit kein Problem.
Wenn es aber um den privaten Bereich geht, ist Schluss. Diese Sicht ...

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