Das Oberlandesgericht Stuttgart hält Bilder der kleinen Videokameras zur Urteilsfindung für tauglich und erlaubt.
STUTTGART. Für die einen sind sie ein probates Mittel gegen Raser und Drängler, andere sorgen sich um den Datenschutz. Dashcams, kleine Videokameras, die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Autos befestigt werden und den ...