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17. April 2010
Kameras sind erlaubt
Nachbarn müssen Videokameras akzeptieren / Urteil des BGH.
KARLSRUHE (dpa). Videokameras in der Nachbarschaft muss man hinnehmen – zumindest solange es keine Hinweise auf gezielte Überwachung gibt. Dies könnte zum Beispiel bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit der Fall sein, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht. Sind aber die Kameras auf dem Grundstück nebenan ausschließlich auf dieses Gelände gerichtet, müssen sich die Nachbarn damit abfinden. Denn allein die hypothetische Möglichkeit, überwacht zu werden, beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen nicht, urteilten die Karlsruher Richter (Az.: VI ZR 176/09).
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Autor: dpa
