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Bundesgerichtshof

Rocker dürfen in die Kutte schlüpfen

  • dpa

  • Fr, 10. Juli 2015
    Panorama

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt, dass das Anziehen der Lederwesten von Hells Angels und Co. nicht strafbar ist.

Auch die Bandidos dürfen nun wieder ihre Kutten anlegen.   | Foto: dpa
Auch die Bandidos dürfen nun wieder ihre Kutten anlegen. Foto: dpa

KARLSRUHE (dpa). Sie kamen ohne ihre Kutten – und brausten mit ihnen wieder davon. Im Kampf um Club-Embleme wie den Mexikaner mit Säbel der Bandidos oder den geflügelten Totenkopf der Hells Angels haben Rocker vorerst einen Sieg errungen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag ist das Tragen der symbolträchtigen Lederwesten nicht strafbar, selbst wenn einzelne Ortsgruppen ihres Clubs verboten sind. Dank einer Lücke im Vereinsgesetz.

Kurzfristig ist es ein Erfolg für die Rocker in Deutschland – und ein Schlag für die Sicherheitsbehörden, die ihnen bundesweit mit Verboten ans Leder wollen. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall ...

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