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Differenzierung bei Pensionskassen

Tobias Lacoste
  • Mo, 29. Juni 2015
    Geld & Finanzen

EXPERTEN ZUM THEMA (1): Für Grenzgänger in die Schweiz ändern sich die Rentenbesteuerung und der Sonderausgabenabzug.

Tobias Lacoste  | Foto: privat
Tobias Lacoste Foto: privat

LÖRRACH. Die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskassen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer errichtet, ist neben der staatlichen AHV die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt klargestellt, dass bei der steuerlichen Beurteilung der Leistungen aus schweizerischen Pensionskassen privater Arbeitgeber zwischen der nach der schweizerischen Altersvorsorge gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabsicherung und den darüber hinausgehenden freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers zu unterscheiden ist.

Bisherige Besteuerung
Neue Rechtsprechung
Obligatorium und Überobligatorium
Sonderausgabenabzug
Wer ist betroffen?
Öffentlich-rechtliche Kassen
Fazit
Der Autor ist Steuerberater bei der Loeba Treuhand GmbH in Lörrach, http://www.loeba.de

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