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28. Juni 2012
Per E-Mail werden Landes- zu Gemeindestraßen
Bürgermeister Kieber ärgert sich über fehlende Kommunikation.
GOTTENHEIM/UMKIRCH. Mit der Verkehrsfreigabe des zweiten Teilabschnittes der B-31-West von Umkirch bis Gottenheim im Herbst 2012 steht eine Herabstufung zahlreicher Straßenabschnitte in und um die Gemeinden Gottenheim und Umkirch bevor. Das geht aus einer E-Mail des Regierungspräsidiums hervor, die vergangene Woche an die betroffenen Gemeinden versandt wurde. Mit der Umstufung von Landes- zu Kreis- beziehungsweise Kreis- zu Gemeindestraßen verändert sich auch die Zuständigkeit für straßenbauliche Maßnahmen sowie den Straßenerhalt.
Verärgert reagierte Gottenheims Bürgermeister Volker Kieber auf die "lapidare Mail" aus dem Regierungspräsidium, die ihn über das Landratsamt erreichte. Im formlosen Zehnzeiler wird mitgeteilt, dass nach Öffnung des zweiten und vorläufig wohl auch letzten Teilabschnittes der B-31-West ganze Straßenabschnitte in der 2600-Seelen-Gemeinde zukünftig von Landes- oder Kreis- zu Gemeindestraßen herabgestuft werden. Das bedeutet, dass der Unterhalt der betreffenden Straßenstücke zukünftig aus der Gemeindekasse bestritten werden muss. So wird mit Wirkung zum 1. Januar 2013 beispielsweise die ehemalige L 115 von Umkirch kommend ab der Gemeindegrenze in Höhe der Abzweigung "Im Mösle" bis zum Ortsausgang Richtung Wasenweiler von der Landes- beziehungsweise Kreis- zur Gemeindestraße umgewandelt.
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Die gleiche Mail erreichte auch das Umkircher Rathaus. Dort wird die L 115 (Hauptstraße) vom Ortseingang Ost bis zur Abzweigung Hugstetter Straße von der Landes- zur Gemeindestraße. Der Abschnitt bis zur Abzweigung Waltershofer Straße fällt in die Zuständigkeit des Kreises, um ab dort bis zur Gemeindegrenze Richtung Gottenheim wieder Gemeindestraße zu werden.
"Natürlich erwarten wir in der Hauptstraße eine Verkehrsentlastung von rund 50 Prozent", so Kieber. Dafür werde sich der Verkehr auf der Bötzinger Straße, die von der Landes- nun, bis zur Einmündung des B-31-West-Abschnitts, zur Kreisstraße umgestuft wird, deutlich erhöhen. In Summe werde, mutmaßt Kieber, der Verkehr in und um Gottenheim etwa gleich bleiben. "Das Land stoppt den Weiterausbau der B-31-West und schiebt die Unterhaltslasten für die Straßen auf den Kreis und die Gemeinden ab. Das ärgert mich maßlos", so Volker Kieber im Gespräch mit der BZ. Außerdem wundere er sich über die Vorgehensweise des Regierungspräsidiums: "Eine solche Nachricht ohne Ankündigung einfach per Mail zu schicken ist kein guter Stil."
Als "so nicht in Ordnung" bezeichnet auch Joachim Müller-Bremberger, Sprecher des Regierungspräsidiums, das Schreiben seiner Behörde an die beiden Gemeinden. "Es war unsensibel, das räumen wir ein", so Müller-Bremberger auf BZ-Nachfrage. Da die Maßnahme aber ohnehin erst zum Jahresende umgesetzt würde, gebe es "noch genug Zeit zum Diskutieren". Bei der Straßenumstufung handle es sich um einen normalen Vorgang innerhalb des Bundesfernstraßenrechtes, das derartige Umwidmungen nach Umbauten von Straßen vorsieht.
Autor: Julius Steckmeister



