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05. Dezember 2011 15:51 Uhr
Landgericht Freiburg
Bluttat von Pfaffenweiler: Was ist das frühe Geständnis wert?
Vor dem Landgericht Freiburg steht seit Montag ein 71 Jahre alter Rentner aus Pfaffenweiler. Die Anklage lautet auf Mord. Ein Geständnis liegt vor, doch was ist es wert?
Auf Mord lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen einen 71-jährigen Rentner aus Pfaffenweiler. Aus Eifersucht und Hass soll er am Morgen des 26. Mai 2011 seinen Vermieter in dessen Haus in Pfaffenweiler mit einem Schuss aus nächster Nähe in die Stirn geschossen und getötet haben.
Seit Montag muss sich der 71-Jährige vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg verantworten. "Das Schwein hat meine Freundin gevögelt und seine gerechte Strafe bekommen." Mit diesen Worten soll der Angeklagte sein Tun am Abend des Tattages gegenüber einem Autobahnpolizisten erklärt haben.
War das ein rechtlich wirksames Geständnis? Auch um die Beantwortung dieser Frage wird es an den kommenden sechs Verhandlungstagen bis zum 21. Dezember 2011 gehen. Der Verteidiger des Rentners, Ulf Köpcke, hat Widerspruch gegen die Verwertung der Aussage des Autobahnpolizisten erhoben. Sein Mandant sei zuvor wegen zweier Schussverletzungen im Krankenhaus operiert und mit Schmerzmitteln behandelt worden. Er sei deshalb nicht in der Lage gewesen, seine Rechte als Beschuldigter richtig wahrnehmen zu können.
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Dementsprechend hat der 71-Jährige am Montag zu den Vorwürfen der Anklage geschwiegen. Aus ihr geht hervor, dass er seit September 2010 im Haus seines Vermieters in Pfaffenweiler eine Wohnung angemietet hatte. Die Zeit vom 4. November 2010 bis zum 15. April 2011 habe er gemeinsam mit seinem Vermieter und dessen Frau in Thailand verbracht.
Im März soll es zu einem Streit zwischen den Männern gekommen sein, in dem der Angeklagte dem Vermieter vorgeworfen habe, ihm seine thailändische Freundin ausgespannt zu haben. Zurück in Deutschland soll es darüber hinaus zu Mietstreitigkeiten gekommen sein.
Die Anklage geht davon aus, dass sich der 71-Jährige am 24. Mai 2011 dazu entschlossen habe, sowohl seinen Vermieter in Pfaffenweiler, als auch einen gemeinsamen Bekannten auf dem Campingplatz Breisgau zu töten. Den Vermieter aus Eifersucht und Hass, den Bekannten, weil dieser sich auf dessen Seite gestellt habe. Am Morgen des 26. Mai habe der Angeklagte seinen Vermieter nach einem kurzen Disput an der Wohnungstür gegen 8 Uhr mit einer Vorderladerpistole des Kalibers 44 erschossen. Dann sei er mit seinem Motorroller zum Campingplatz gefahren. Dort sei sein Handy von der Polizei um 14.17 Uhr geortet worden.
Um 14.30 Uhr, so Anklage, sei der Rentner von einem Polizisten einer am Campingplatz zusammen gezogenen Spezialeinheit angesprochen worden.
Der 71-Jährige habe daraufhin seine geladene Pistole auf den Beamten gerichtet "um ihn zu erschießen". Der Polizist habe seine Dienstwaffe gezogen und geschossen. Der Rentner sei zwei Mal am Oberkörper getroffen worden. Der Verletzte wurde ins Krankenhaus gebracht, wo er operiert und sein Leben gerettet werden konnte.
Auf Antrag von Oberstaatsanwalt Michael Mächtel hat die Schwurgerichtskammer unter der Leitung der Vorsitzenden Richterin Eva Kleine-Cosack das Verfahren wegen versuchten Totschlags an dem Polizeibeamten im Hinblick auf den Mordvorwurf eingestellt.
Hintergrund dafür könnte sein, dass der Angeklagte damals möglicherweise durch das Ziehen seiner Waffe Schüsse der Polizei auf sich provozieren wollte. Offiziell hieß es im Gerichtssaal nur, dass der Polizist der Spezialeinheit im öffentlichen Prozess nicht als Zeuge vernommen werden solle.
Was sind die Angaben eines unter Mordverdacht stehenden Menschen aus rechtlicher Sicht wert, der erst wenige Stunden zuvor operiert worden ist und der für seine Verlegung von der Intensivstation auf die Normalstation eine Dosis Schmerzmittel bekommen hat? Aufgewacht war der Operierte gegen 20 Uhr und dann hatte er in Gegenwart des ihn bewachenden Autobahnpolizisten begonnen zu erzählen. Der unterbrach ihn sofort und belehrte ihn mündlich über sein Recht zu schweigen und sich einen Anwalt zu nehmen. Und er rief umgehend die Kriminalpolizei an, die ihn jedoch mit dem Bemerken "zur Belehrung kommt niemand und das machst Du schon" in dieser Situation alleine ließ.
Was der Rentner damals erzählte, könnte ihn jetzt wegen Mordes lebenslänglich hinter Gitter bringen. Und deshalb dringt sein Verteidiger darauf, dass diese Aussagen rechtlich nicht verwertbar seien. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.
- Bluttat von Pfaffenweiler: Verdächtiger hat gestanden
Autor: Peter Sliwka
