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13. Dezember 2011

Steckschuss von Vorderladerpistole

3. Verhandlungstag im Mordprozess / Verteidiger erst nach Geständnis beigezogen / Sagt der Angeklagte heute aus?.

PFAFFENWEILER/FREIBURG. Wird der 71-jährige, wegen Mordes an seinem 75-jährigen Vermieter aus Pfaffenweiler angeklagte Rentner heute vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg nach drei Verhandlungstagen (die Badische Zeitung berichtete) sein Schweigen brechen? Das ist denkbar, denn das Gericht hat dem Verteidiger gestern Nachmittag die Gelegenheit gegeben, sich noch einmal ausführlich mit seinem Mandanten zu besprechen.

Ein Kopfsteckschuss, verursacht von einer Kugel mit elf Millimeter Durchmesser, verschossen von einer Vorderladerpistole und abgefeuert aus einer Distanz von rund 50 Zentimetern beendete am Morgen des 26. Mai 2011 das Leben des 75-jährigen Rentners. Er muss dem Täter zuvor die Tür zu der Kellerwohnung geöffnet haben, in der er wegen Schnarchens seiner Frau getrennt von ihr schlief.

Hausbewohner hatten am Morgen Hilferufe gehört und danach einen Knall. Als die Frau des 75-Jährigen vom Brötchenholen nach Hause kam, erzählte ihr die Hausbewohnerin von dem Krach. Im Keller entdeckten sie sodann den Toten.

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Der Verdacht fiel sofort auf den Angeklagten. Er hatte die Zweizimmerwohnung unterm Dach gemietet und soll zwei Monatsmieten schuldig geblieben sein und seinen Vermieter zu Unrecht beschuldigt haben, ihm während eines gemeinsamen Thailandaufenthalts seine Freundin ausgespannt zu haben.

Wegen der Mietrückstände und der ehrverletzenden Äußerungen hatte der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet. Der hatte dem Angeklagten am 16. Mai 2011 wegen der Verfehlungen die fristlose Kündigung zum Ende Mai geschickt und ihn bezüglich der ehrenrührigen Behauptungen zu einer schriftlichen Unterlassungserklärung aufgefordert.

Zwangsräumung der Wohnung angekündigt

Zwei Tage vor der Tat – der Angeklagte hatte zuvor versucht, mit dem Anwalt in dessen Kanzlei persönlich zu sprechen, war aber von ihm auf das Telefon verwiesen worden – schickte ihm der Anwalt erneut die fristlose Kündigung. Er drohte eine Strafanzeige an und kündigte die Zwangsräumung der Wohnung zum Monatsende an. Dieses Schreiben stammt vom 24. Mai 2011.

Folgt man der Aussage eines Zivilrichters, der dem Angeklagten am Vormittag des 28. Mai, einem Samstag, als Bereitschaftsrichter den Haftbefehl im Krankenhaus eröffnete, ist der 71-Jährige am Vorabend der Tat "wie wild in Freiburg herumgerannt", habe nicht schlafen können und sei gegen vier Uhr morgens in den Keller gegangen, um dort auf das Aufstehen seines Vermieters zu warten. Vom Krankenbett aus habe ihm der 71-Jährige eingestanden, seinen Vermieter erschossen zu haben.

Im Krankenbett lag der 71-Jährige, weil er bei seiner Festnahme auf dem Campingplatz Breisgau von zwei Schüssen eines Polizisten in den Oberkörper getroffen worden war. Der Beamte hatte geschossen, weil der 71-Jährige auf den Ruf "halt Polizei" plötzlich die Vorderladerpistole gezogen und auf ihn gerichtet hatte. Die Vorderladerpistole war zu diesem Zeitpunkt geladen. Die Schussverletzungen des 71-Jährigen waren lebensgefährlich.

Keine 48 Stunden nach der lebensrettenden Operation hatte der Bereitschaftsrichter dem 71-Jährigen den Haftbefehl eröffnet und ihn über seine Rechte belehrt; dass er schweigen und einen Anwalt beiziehen dürfe. Der Richter und ein Kriminalbeamter hatten zuvor von einem Arzt erfahren, dass der Patient vernehmungsfähig sei. Der Beschuldigte begann sofort zu erzählen und sagte, dass er seinen Vermieter erschossen habe. Dann gab es eine Pause. In dieser Pause wurde der jetzige Verteidiger des Angeklagten angerufen. Der eilte sofort zur Klinik.

Widerspruch gegen Verwertung der Aussage des Bereitschaftsrichters

Auf die Frage des Gerichts an den Bereitschaftsrichter, warum der Anwalt erst in der Pause benachrichtigt worden sei, antwortete dieser zunächst mit den Worten: "Das ist eine schwierige Frage." Dann fuhr er fort und meinte, dass er sich nicht stundenlang Geschichten des Beschuldigten anhören wollte. Ihm sei klar gewesen, dass, wenn ein Verteidiger kommt, der Beschuldigte nichts mehr sagen wolle.

Der Bereitschaftsrichter hatte damit Recht. Nach einer Besprechung des 71-Jährigen mit seinem Anwalt begann das Schweigen. Verteidiger Ulf Köpcke hat gestern gegen die Verwertung der Aussage des Bereitschaftsrichters sofort Widerspruch eingelegt.

Autor: Peter Sliwka