Account/Login

Spiel-Hype

Pokémon Go: Verbraucherschützer mahnen App-Entwickler ab

  • Tanja Tricarico

  • Mo, 25. Juli 2016, 18:32 Uhr
    Computer & Medien

Den meisten, die vom Pokémon-Go-Fieber infiziert sind, dürfte das nicht weiter stören: Die Hype-App saugt Daten, Daten, Daten – und anonymes Spielen ist praktisch unmöglich.

Monsterjagd  per Smartphone  | Foto: dpa
Monsterjagd per Smartphone Foto: dpa
Sie sitzen im Park, auf der Waldlichtung, im Büro oder an der Bushaltestelle: Die Pokémons sind zurück, und die Phantasiewesen werden per Smartphone-App unerbittlich gejagt. Seit Mitte Juli kann die Anwendung in Deutschland genutzt werden; sie schlägt in den Hitlisten der App-Anbieter sämtliche Rekorde.

"Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf." Heiko Dünkel
Was nach harmlosem Freizeitspaß klingt, entsetzt Verbraucherschützer. Sie kritisieren, dass etliche in Deutschland erhobene Datenschutzstandards vom kalifornischen Entwickler Niantic nicht eingehalten werden. "Da sehen wir in den Geschäftsbedingungen von Pokémon Go noch erheblichen Nachholbedarf", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. 15 Klauseln habe er abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren.

Wer Pokémon Pikachu und seine Freunde jagen will, meldet sich entweder über ein Googlemail-Konto oder über den Pokémon Trainer Club an. Für die Anmeldung brauchen die Jäger mindestens eine E-Mail-Adresse. Natürlich müssen sie die Standortdatenfunktion von Smartphone oder Tablet freigeben, sonst lassen sich die kleinen Monster nicht finden. Allerdings lässt sich über diese Funktion auch ein Bewegungsprofil des Nutzers erstellen – auch wenn nicht gespielt wird und die Anwendung nur im Hintergrund läuft, werden Daten gespeichert.

Datenschutzerklärung ist unübersichtlich und schwer verständlich

Laut Verbraucherschützern kann das Unternehmen den abgeschlossenen Vertrag mit den Nutzern jederzeit ändern oder Dienste sogar einstellen. Hinzu kommen verschiedene Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Zwar können Verbraucher den Bedingungen widersprechen. Aber wer das nicht rechtzeitig im Vorfeld schafft, muss im Streitfall ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Selbstverständlich hat das Unternehmen eine Datenschutzerklärung abgegeben. Aber die ist laut Kritikern nicht nur unübersichtlich und schwer verständlich, sondern birgt etliche Tücken. Niantic behält sich vor, Informationen nicht nur zu speichern, sondern an Dritte weiterzugeben. "Wir könnten gesammelte Informationen und nicht-identifizierende Informationen Drittanbietern zu Forschungs- und Analysezwecken, demografischen Erhebungen und ähnlichen, anderen Zwecken offenlegen", heißt es in der Datenschutzerklärung der Firma. Dazu zählen Behörden in den USA genauso wie Privatleute. Die Verbraucherschützer bezweifeln, dass diese Regelungen den deutschen Datenschutzbestimmungen entsprechen.

Ob sich etwas tut, ist fraglich

Bis zum 9. August hat das Unternehmen Zeit, zu reagieren. "Ihr Datenschutz ist Niantic wirklich wichtig", heißt es auf der deutschsprachigen Internetseite des Entwicklers. Ob sich beim Datenschutz etwas tut, ist allerdings fraglich. Schließlich sind Daten die Währung der Firma für das grundsätzlich kostenlose Spiel.

Hinzu kommt: Da Pokémon Go ein Datensauger ist, verbraucht die App besonders viel Datenvolumen. Für eine Stunde Spielen können bereits zehn Megabyte anfallen. Wer seinen Handytarif nicht im Blick hat, zahlt schnell drauf oder die Surfgeschwindigkeit wird derart langsam, dass die Jagd auf die Pokémons keinen Spaß mehr macht.

Mehr zum Thema:

Ressort: Computer & Medien

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Di, 26. Juli 2016: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel