Überschwemmungsgebiet – das bedeutet nicht zwangsläufig nasse Füße. Ein Areal, in dem es alle 100 Jahre ein Hochwasser gibt, gilt bereits als Überschwemmungsgebiet – und darf nicht bebaut werden. Das kann für Kummer sorgen, wie das Beispiel Waldkirch zeigt.
Ende des vergangenen Jahres hat der Landtag durch ein neues Wassergesetz "Überschwemmungsgebiete" festgesetzt. In Überschwemmungsgebieten, in denen statistisch alle 10, 50 oder 100 Jahre ein Hochwasser auftritt, ist es demnach grundsätzlich verboten, neue Baugebiete auszuweisen oder konkrete Bauvorhaben zu verwirklichen. Was genau das bedeuten könnte, sickert nun nach und nach durch.
"Nutzungsbeschränkung und Wertverluste wirken ...