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15. Januar 2011
PRESSESTIMMEN
Kommentare zur Rüge der Praxis der Sicherungsverwahrung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Die Welt: "Die Straßburger Europarichter haben, das ist ihre Aufgabe, nur eine einzige Frage bewertet: Darf ein Staat nachträglich seine eigenen Gesetze missachten oder umschreiben, wenn es ihm plötzlich nützlich erscheint? Sie haben das mit Nein beantwortet, und sie haben recht damit."
Neues Deutschland: "Die Diskussion sollte (. . .) gelassener geführt werden. Mit Hysterie kommt man nicht weiter."
Leipziger Volkszeitung: "Wer Täter über die Haftzeit hinaus wegsperren will, bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und den Menschenrechten, die auch für Verbrecher gelten."
Braunschweiger Zeitung: "Wie schützt der zivilisierte Rechtsstaat die Allgemeinheit zum Beispiel vor gefährlichen Sexualtätern? Es kann in niemandes Sinne sein, aus diesem Kreis auch nur einen einzigen Täter aus rein formalen Gründen auf freien Fuß zu setzen, mit den Achseln zu zucken und mit dem Finger auf Europa zu zeigen. (. . .) . Die Politik hat bereits damit begonnen, ihre Hausaufgaben zu machen und die Gesetze nachzubessern."
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Autor: dpa



