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Wohnwagen liegen im Winterschlaf

Jürgen Ruf

Von

Sa, 10. Februar 2001

Auto & Mobilität

Die Häuser auf Rädern dürfen maximal zwei Wochen auf der Straße abgestellt werden / Anhänger muss zugelassen sein.

Nur die wenigsten Besitzer von Wohnwagen verfügen über eine eigene Garage oder einen Vorgarten, wo sie ihren Anhänger im Winter abstellen können. Dennoch: Auf die Straße oder einen öffentlichen Parkplatz sollten sich die Häuser auf Rädern zum Überwintern nicht wagen. Ohne Zugfahrzeug dürfen Wohnanhänger nicht länger als zwei Wochen auf öffentlichem Verkehrsgrund stehen.

Grundsätzlich gilt: Wird ein Wohnwagen am Straßenrand oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt, muss er zugelassen und betriebsbereit sein. Außerdem müssen parkende Anhänger auch innerhalb von geschlossenen Ortschaften mit ...

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