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17. Dezember 2011
Anweisung beachten
Nichts Privates am Handy.
Arbeitnehmer riskieren ihren Job, wenn sie trotz eines Verbots vom Diensthandy aus private Gespräche führen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (AZ 2 K 405/ 11.KO), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Eine Zeitsoldatin benutzte das von der Bundeswehr gestellte Handy in mehr als 100 Fällen für private Gespräche. Dies war ihr per schriftlicher Dienstanweisung ausdrücklich untersagt worden. Mit dem Sachverhalt konfrontiert, räumte die Frau ihr Fehlverhalten sofort ein. Aufgrund der Auskunft eines Kameraden sei sie davon ausgegangen, dass für den Anschluss ein pauschales Entgelt vereinbart sei und ihrem Dienstherrn kein finanzieller Schaden entstehe. Zum Ersatz der Kosten für die Privatgespräche zahlte die Soldatin knapp 800 Euro. Ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren stellte das Amtsgericht wegen Geringfügigkeit ein. Im November 2009 beantragte die Soldatin, Berufssoldatin zu werden. Doch die Bundeswehr lehnte ab. Aufgrund der Schwere ihres Vergehens sei sie nicht für eine Übernahme als Berufssoldatin geeignet – trotz ihrer bisherigen guten dienstlichen Leistungen. Die Klage der Frau blieb erfolglos.
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Autor: tmn
