Account/Login

Ein kleiner Zuverdienst

  • tmn

  • Sa, 16. Mai 2015
    Beruf & Karriere

Regelungen für Nebentätigkeiten.

Neben dem Vollzeitjob noch im Café arb...ehr als 48 Stunden pro Woche erlaubt.   | Foto: Andrea Warnecke/dpa
Neben dem Vollzeitjob noch im Café arbeiten: Wer das machen will, muss aufpassen, dass er nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. Danach sind im Schnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche erlaubt. Foto: Andrea Warnecke/dpa
Neben dem Vollzeitjob im Büro noch Stunden als Yogalehrer geben oder am Wochenende im Café aushelfen: Mit solchen Nebenjobs lässt sich das Gehalt aufbessern. Nicht immer sieht der Arbeitgeber das jedoch gern. Bevor Mitarbeiter einen zweiten Job annehmen, ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel