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23. Juli 2012

Das Auto vom Chef

Steuern: Wie Firmenwagen vom Finanzamt behandelt werden

Firmenwagen interessiert auch das Finanzamt.

  1. Viele Chefs stellen ihren Angestellten einen Firmenwagen zur Verfügung. Der geldwerte Vorteil muss allerdings versteuert werden. Foto: tmn

Er gilt immer noch mehr als Statussymbol denn als Arbeitsgerät – der Firmenwagen. Tausende Arbeitnehmer fahren täglich damit durchs Land. Nicht nur dienstlich, sondern häufig auch privat. Generell ist diese Nutzung des Dienstautos finanziell lukrativer als ein Privatwagen. Schließlich zahlt der Arbeitgeber alle laufenden Kosten. Vom Kauf über Benzin bis zur Reparatur, von Parkgebühren bis Garagenmiete, Tüv und Kfz-Steuer. Die private Nutzung rechnet das Finanzamt jedoch als geldwerten Vorteil an und kassiert Einkommensteuer.

Grundsätzlich veranschlagt der Fiskus monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Beträgt der Listenpreis 30 000 Euro, hat der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil von 300 Euro. Das macht 3600 Euro pro Jahr, die zum Einkommen zählen und versteuert werden müssen. Wer die pauschale Ein-Prozent-Regelung umkurven will, um eventuell günstiger wegzukommen, sollte ein Fahrtenbuch führen, rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Je mehr Dienstfahrten, desto eher lohnt ein Fahrtenbuch – je mehr Privatnutzung, desto eher die Ein-Prozent-Variante. Diese seit Jahren angewandte Pauschalberechnung steht derzeit aber beim Bundesfinanzhof (BFH) in München auf dem Prüfstand (Az.: VI R 51/11).

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Bei der Ein-Prozent-Regelung bewertet das Finanzamt zusätzlich Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil. Für die Berechnung gibt es zwei unterschiedliche Methoden. Methode eins ist allgemein üblich: die 0,03-Prozent-Regelung. "Pro Entfernungskilometer und Monat werden 0,03 Prozent der Anschaffungskosten veranschlagt und vom Arbeitgeber dem Bruttolohn hinzugerechnet", erläutert Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Bei einer Fahrt von 20 Kilometern und einem Kaufpreis von 30 000 Euro kämen zu den 300 Euro monatlich 180 Euro dazu. Sie sind zu versteuern. Andererseits kann der Arbeitnehmer die Pendlerpauschale als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, so Käding.

Mit Methode zwei fahren Wenigfahrer eventuell besser: Sie können den geldwerten Vorteil nicht mehr wie grundsätzlich mit 0,03 Prozent ansetzen, sondern mit nur 0,002 Prozent (BFH, Az.: VI R 57/09). Voraussetzung ist, sie pendeln im Schnitt an weniger als 15 Tagen pro Monat oder maximal 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen von zu Hause zur Arbeit. Es zählen die tatsächlichen Fahrten. Sie müssen durch schriftliche Aufzeichnungen einzeln nachgewiesen werden. Der Wechsel von der einen zur anderen Methode ist möglich.

Vor allem Außendienstmitarbeiter sollten jedoch prüfen, ob ihr Arbeitsschwerpunkt außerhalb des Betriebs oder des Büros des Arbeitgebers liegt. "Lautet die Antwort ja, wird der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht versteuert. Der Arbeitnehmer hätte dann mehr Geld in der Tasche", sagt Norbert Wirfler, Dozent an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben (Rheinland-Pfalz). Möglich machen das Urteile des Bundesfinanzhofs (Az.: VI R 36/10 und VI R 58/09).

"Es gibt auch Optionen, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen", sagt Nöll. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Büro steuerfrei erstattet. Er führt stattdessen pauschal 15 Prozent Lohnsteuer an das Finanzamt ab. So fällt der versteuerbare geldwerte Vorteil des Dienstwagens weg und das Bruttogehalt niedriger aus. Mit der Folge, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge spart. Als Alternative zur Fahrkostenerstattung schlägt Käding Tankgutscheine oder Tankkarten vor.

Autor: tmn


2 Kommentare

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Michael Keller

Registriert seit: 12.03.2012

Kommentare: 745

24. Juli 2012 - 12:47 Uhr

Selbst wenn man die Komplexität des Themas und den Charakter des Artikels als groben Überblick berücksichtigt:

Das ist ein bemerkenswert schlecht recherchierter und unpräziser Artikel, der sogar in den wenigen behandelten Punkten eigentlich auch bei kritischem Durchlesen durch den Autor selbst weit mehr Fragen hätte aufwerfen müssen als er beantwortet.

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Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

25. Juli 2012 - 14:31 Uhr

@Michael Keller
Es darf nicht erstaunen, dass ein kurzer Zeitungsartikel die Komplexität der Thematik nicht vollständig erfassen und wiedergeben kann. Wer daran interessiert ist, mehr zu erfahren, sollte sich entsprechende, im Umfang angemessene Fachliteratur zulegen.

Btw: Welche Fragen werden für Sie denn aufgeworfen? Vielleicht findet sich ja ein qualifizierter Kommentator, der Ihnen da weiterhelfen kann...

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