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Arbeitsrecht

Was Beschäftigte tun können, wenn der Lohn ausbleibt

Kurt Höllwarth
  • Fr, 28. Juni 2019, 19:21 Uhr
    Beruf & Karriere

BZ-Plus Wenn der Arbeitgeber nicht zahlen kann oder will, muss man nicht einfach brav weiterarbeiten. Angestellte können dann ihre Leistung verweigern – und der Lohnanspruch besteht trotzdem weiter.

Ist ein nicht nur unerheblicher Betrag...rn ein Leistungsverweigerungsrecht zu.  | Foto: Arno Burgi (dpa)
Ist ein nicht nur unerheblicher Betrag offen, steht Arbeitnehmern ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Foto: Arno Burgi (dpa)
Vor allem Unternehmen in Schieflage zahlen Lohn oft schleppend, nur teilweise oder gar nicht. Natürlich können betroffene ...

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