Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

08. Dezember 2011 10:47 Uhr

Weiterführende Schule

Grundschulempfehlung fällt – Eltern sollen entscheiden

Künftig entscheiden Eltern, auf welche Schule sie ihr Kind nach der vierten Grundschulklasse schicken wollen. Die grün-rote Koalition hat die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft. Ein Fortschritt?

  1. Auf welche Schule Kinder nach Abschluss der vierten Klasse gehen sollen, schlugen bisher Lehrer in Grundschulempfehlungen vor. Foto: dpa

Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD) begründet diese Neuerung vor allem damit, dass sie den Elternwillen in dieser Entscheidung über die Zukunft ihrer Kinder stärken wolle. Bislang mussten sich die Kinder einer Aufnahmeprüfung unterziehen, wollten sie etwa aufs Gymnasium wechseln, obwohl ihre Grundschullehrer nur die Realschule als geeignet ansahen. An dieser Hürde sind in der Vergangenheit drei Viertel aller Prüflinge gescheitert.

Allerdings ist vor allem im ländlichen Raum zu beobachten, dass die Eltern oft eher bescheidenere Vorstellungen von der Bildungskarriere ihrer Kinder haben: In den Landkreisen Hohenlohe, Freudenstadt oder Main-Tauber hat laut Statistischem Landesamt 2008 ein Drittel der Eltern auf die Empfehlung fürs Gymnasium verzichtet und ihren Sprössling lieber auf die Realschule geschickt. Im akademisch geprägten Milieu der Universitätsstädte ist dagegen der Ehrgeiz der Eltern in vielen Fällen größer als das Bildungspotenzial, das die Grundschule ihren Kindern beimisst.

Frühzeitige Information und Beratung

Werbung


Eine Aufnahmeprüfung wird es nicht mehr geben; Realschule und Gymnasium müssen die gemeldeten Grundschüler akzeptieren. Deshalb fürchten die Kommunen, aber auch die Kritiker dieser Neuerung, dass bereits zum nächsten Schuljahr die weiterführenden Schulen mit einer Vielzahl von Kindern zu tun haben, die für den jeweiligen Schultyp nicht geeignet sind und deshalb besonderer Förderung bedürfen, sollen sie nicht scheitern.

Im Kultusministerium setzt man deshalb zum einen auf . Künftig müssen sich Lehrer und Eltern in jedem Grundschuljahr mindestens einmal zusammensetzen und über die schulischen Fortschritte des Kindes unterhalten. Mindestens einmal im Jahr soll die Grundschule die Eltern zudem über Möglichkeiten der Lern- und Entwicklungsberatung informieren, und in der vierten Klasse müssen Eltern und Lehrer sich nochmals intensiv beraten, ehe die – dann unverbindliche – Grundschulempfehlung ausgesprochen wird. All das setzt voraus, dass Lehrer kontinuierlich beobachten, wie sich der Schüler jeweils entwickelt. Nach Auffassung des Kultusministeriums ist dies schon heute zumeist der Fall. Es sieht deshalb keine Probleme für die jetzigen Viertklässler, über deren weiteren Schulweg im nächsten halben Jahr entschieden wird.

Mehr soziale Bildungsgerechtigkeit?

Zum anderen will das Kultusministerium die Kooperation zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen ausbauen – zur gegenseitigen Information, aber auch, um den Schulwechsel für die Kinder zu erleichtern. Derartige Kooperationen gibt es bereits, wie Warminski-Leitheußer sagt; über die unverbindliche Grundschulempfehlung des einzelnen Schülers erfährt die aufnehmende Schule aber nur dann, wenn die Eltern sie davon in Kenntnis setzen.

Aus Sicht mancher Befürworter soll die Unverbindlichkeit der Grundschulempfehlung auch für mehr soziale Bildungsgerechtigkeit sorgen. Warminski-Leitheußer hatte angezweifelt, ob Grundschullehrer stets die Potenziale gerade von Migrantenkindern erkennen könnten. Die Landestatistiker zeigen in der Tat deutliche Unterschiede auf: 2008 wechselten 43 Prozent der deutschen Viertklässler aufs Gymnasium, aber nur knapp 20 Prozent der ausländischen.

Eine wissenschaftliche Studie, vom Kultusministerium noch einen Monat vor dem grün-roten Wahlsieg positiv zitiert und jetzt vom Philologenverband wieder angeführt, belegt dagegen, dass gerade die Verbindlichkeit die sozialen Unterschiede beim Schulwechsel ausgleiche. Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) glaubt nicht, dass diese Gesetzesänderung allein schon mehr Bildungsgerechtigkeit schafft: Dazu bedürfe es wohl einer anderen Lernkultur in den Schulen – und eines längeren gemeinsamen Lernens.

Mehr zum Thema:

Autor: Wulf Rüskamp