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16. Januar 2012

Baustelle Bildung

Stillstand ist nicht vorgesehen

Auch wenn es Lehrer, Eltern und Schüler gerne anders hätten: Die Reform der Schule geht weiter.

Sie hätten gern einmal Ruhe an ihren Schulen, um sich auf das zu konzentrieren, was ihre Hauptaufgabe ist: Kinder zu unterrichten. Doch die Schulpolitik kam unter der CDU-FDP-Regierung nicht zum Stillstand. Unter Grün-Rot nimmt der Reformeifer neue Fahrt auf. Dabei versichert die Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (SPD), sie wolle nichts übers Knie brechen. Zumal der jüngste Bildungsbericht den Schulen im Land bescheinigt, sie leisteten gute Arbeit. So nehme der Anteil von Schulabgängern ohne Abschluss stetig ab, während mehr als jeder zweite Jugendliche die Hochschulreife erwerbe. Dennoch haben die grün-roten Pläne in der Schulpolitik schon große Unruhe ausgelöst.

Gemeinschaftsschule ist das große Projekt der Kultusministerin. Mit ihr wird die bisherige Gliederung des Schulsystems in Baden-Württemberg aufgehoben: Sonder-, Haupt-, Werkreal- und Realschüler sowie Gymnasiasten haben in ihr Platz. Die Lehrerinnen und Lehrer stellt das im Unterricht vor große Herausforderungen: Sie müssen die schwächeren Schüler fördern, aber gleichzeitig auch die besseren Schüler fordern. Diese sogenannte Binnendifferenzierung ist für Grundschulen der Normalfall; in den Gemeinschaftsschulen soll sie nun bis zur zehnten Klasse fortgeführt werden. Die landesweit 40 Schulen, die im Herbst mit diesem neuen Schultyp in der fünften Klasse starten sollen, müssen entsprechende pädagogische Konzepte für einen verpflichtenden Ganztagesunterricht vorlegen. Obwohl die Zeit knapp ist, haben mehr als 200 Schulen ihr Interesse angemeldet, davon rund 15 in Südbaden.

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Die Hauptschule bleibt dort, wo sie nicht in der Gemeinschaftsschule aufgeht, erhalten – und wird vielfach zur Werkrealschule weiterentwickelt. Dieser Schultyp war 2010 von der CDU-FDP-Regierung eingeführt worden, um die Hauptschulstandorte zu erhalten. Inzwischen gibt es 560 Werkrealschulen in Baden-Württemberg, die nun erneut einige Änderungen erfahren – und von der Wirtschaft offiziell als sinnvolle Ergänzung der Hauptschule verstanden werden.

Die Grundschulempfehlung ist vom Herbst an nicht mehr verbindlich; die Eltern können sich, freilich intensiv beraten durch die Grundschullehrer, den richtigen Schultyp für ihr Kind selber aussuchen. Zwar soll es eine enge Kooperation mit den Grundschulen geben, dennoch kommt damit auf die aufnehmenden Schulen, insbesondere auf die Gymnasien, eine besondere Aufgabe zu: Sie müssen eine größere Leistungsvielfalt unter den Schülern der fünften und sechsten Klassen bewältigen. Es lässt sich heute jedoch nicht absehen, wie viele Eltern sich im Herbst über den Rat der Grundschullehrer hinwegsetzen und ihr Kind etwa im Gymnasium anmelden, obwohl ihm nur die Hauptschule empfohlen wurde.

Als das achtjährige Gymnasium (G 8) eingeführt wurde, war der Protest groß. Nun soll einer Reihe von Gymnasien, die das wollen, die Rückkehr zu neun Jahrgangsklassen ermöglicht werden. Wie das gehen soll, wenn der Lehrplan für G 8 weiter gilt, wird an zunächst 44 Modellschulen ausprobiert. Der neunjährige Weg zum Abitur ist derzeit über die Beruflichen Gymnasien möglich, die sich wie die Berufs- und Realschulen als Stiefkinder der gegenwärtigen Schulpolitik sehen – weil sie zum einen unter Lehrermangel leiden, zum anderen ihnen mit der Gemeinschaftsschule eine neue Konkurrenz entsteht.

Offen ist auch die Frage, wie es mit Englisch oder Französisch in der Grundschule künftig steht. Um die Deutschkenntnisse aufzubessern, könnte in den ersten beiden Klassenstufen die Fremdsprache wieder entfallen. Aber zugleich richten sich große Erwartungen an die frühkindliche Erziehung in den Kindergärten, die weit stärker als bisher zur Bildungseinrichtungen werden sollen.

Und wie entwickeln sich Förder- oder Sonderschulen weiter, wenn das Programm der Inklusion, also der Aufnahme von Behinderten in die übrigen Schulen, greift? Durch einen Beschluss der UNO sind seit 2006 alle Mitgliedsländer gehalten, ihren Kindern entsprechende Angebote zu machen, auch wenn das Recht auf Sonderschulbesuch bleibt.

Die Ganztagesschule wird zunehmend für alle Schularten zur Regel – wobei gerade Grund-, Haupt- und Werkrealschulen hier noch großen Nachholbedarf haben. Eine besondere Frage ist, was mit den beiden einzigen Gesamtschulen in Baden-Württemberg geschieht.

Autor: Wulf Rüskamp