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01. September 2010

Der neue publizistische Auftrag lautet: Löschen

Bis heute mussten ARD, ZDF und Deutschlandradio ihre Online-Inhalte überprüfen und Teile davon "depublizieren".

  1. Die Startseite der „Tagesschau“ auf einem iPhone Foto: dpa

Ganz zum Schluss drohte noch mal Ärger: Ausgerechnet bei den beim SWR getätigten Drei-Stufen-Tests hatte das als Rechtsaufsicht über den Sender zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg noch Fragen zum Verfahren. Bei den Tests geht es vor allem um das öffentlich-rechtliche Online-Angebot, das nun auf den Namen Telemedienkonzept hört. Und zum Prüfbereich des SWR, der die Netzaktivitäten des Senderverbundes organisiert und dessen Intendant Peter Boudgoust derzeit auch ARD-Vorsitzender ist, gehören neben den SWR-Websites auch nicht eben unwichtige ARD-weite Gemeinschaftsangebote wie die Website ard.de.

Doch am Montag Nachmittag, eineinhalb Tage vor der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, kam die Entwarnung: Das Staatsministerium teilte mit, dass die "Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Telemedienkonzepte im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg vorliegen". Damit sind alle Drei-Stufen-Tests bei ARD, ZDF und Deutschlandradio abgeschlossen – und die Folgen deutlich spürbar. Je nach Anstalt wurden mehr als 50 Prozent der bislang verfügbaren Online-Inhalte abgeschaltet. Die Branche hat ein neues Wort kreiert: Zu ihrem publizistischen Auftrag gehört nun auch das Depublizieren, also das Löschen von Inhalten.

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Dabei klang der Ausgangspunkt noch ganz vernünftig: Nach dem 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungs-staatsvertrag muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei neuen digitalen Angeboten – insbesondere im Internet – das nach seinen drei verschiedenen Prüfstufen benannten Drei-Stufen-Test durchführen. Die Arbeit obliegt den Rundfunkräten, die prüfen müssen, inwieweit das Angebot den Bedürfnissen der Gesellschaft und dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag entspricht (Stufe1), wie es zum publizistischen Wettbewerb beiträgt (Stufe 2) und was es kostet beziehungsweise wie bereits bestehende Angebote dieser Art – zum Beispiel von Privatsendern oder Verlagen – davon berührt werden (Stufe 3). Abgeschlossen ist bislang nur die so genannte "Bestandsüberführung", bei der zunächst einmal die bestehenden Digital- und Online-Angebote der Sender geprüft wurden. Mehr als zehn Millionen Euro sollen die Verfahren zusammen gekostet haben – bezahlt aus der Rundfunkgebühr.

"Uns erreichen jeden Tag Beschwerden, weil bestimmte Inhalte nicht mehr im Netz abrufbar sind", sagt ARD-Sprecher Helmut Dietz. Denn nach den zum Drei-Stufen-Test gehörenden Verweildauerkonzepten dürfen beispielsweise TV-Sendungen in der Regel nur noch sieben Tage ab Erstausstrahlung in den Internet-Mediatheken der Sender zum Download bereitstehen. Längere Ausnahmen gibt es für Wissenschafts- und Kultursendungen. Sportübertragungen sind nur für 24 Stunden, im Ausland angekaufte Lizenzserien oder Spielfilme gar nicht zu haben. "Bei tagesschau.de wurden rund 26 000 Audios, 270 000 Videos und 250 000 Meldungen gelöscht – das sind 80 Prozent der ursprünglich publizierten Seiten" so Dietz. Das ZDF gibt für heute.de sogar 91 Prozent der Bestände an, der Bayerische Rundfunk erklärt, er habe 69 Prozent seines Gesamtinhalts im World Wide Web abschalten müssen. "Das alles schmerzt schon," sagt Dietz, und man sähe "ja an den Kommentaren der Nutzer, dass es für sie auch nur schwer zu verstehen ist."

Treibende Kraft hinter den Vorgaben der für die Medienpolitik zuständigen Länder waren die Lobbyverbände der Privatsender und Verleger. Doch auch sie sehen das Ergebnis mit gemischten Gefühlen. Für den Verband VPRT, der die Interessen der Privatsender vertritt, sind weiterhin die Verweildauerkonzepte ein Stein des Anstoßes, weil es nach seinem Geschmack zu viele Ausnahmen von der Sieben-Tage-Grundregel gibt. Handy-Dienste wie die geplante iPhone-App von tagesschau.de entzweien Privatsender wie Verleger. "Wenn das Ergebnis eine gebührenfinanzierte Onlinepresse ist, dann sind die für die Medienpolitik verantwortlichen Bundesländer angesprochen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolf, der Süddeutschen Zeitung. Und schloss Klagen ausdrücklich nicht aus.

Von einer wirklichen Lösung kann also auch nach formalem Ende der ersten Drei-Stufen-Tests keine Rede sein. Und weil alle kommenden Online- und Digitalangebote der öffentlich-rechtlichen Sender sowieso erst durch neue Testverfahren genehmigt werden müssen, ist weiterer Ärger programmiert. Denn die Zukunft der klassischen Medien im Internetzeitalter ist erst in Umrissen erkennbar. Und alle – Öffentlich-Rechtliche wie Privatsender und Presse – wollen daran teilhaben. Ob man mit Ausschlüssen einzelner Anbieter und stark formalisierten Testverfahren hier weiter kommt, bleibt nach den ersten Erfahrungen mit dem Drei-Stufen-Test genau so ungewiss wie die Antwort auf die Frage, wie man mit journalistischen Inhalten im Internet Geld verdienen kann.

Autor: Steffen Grimberg