Bundesverfassungsgericht billigt die Finanzierung von ARD und ZDF.
Die Einführung des Rundfunkbeitrags im Jahr 2013 war verfassungskonform. Mit diesem Grundsatzurteil sicherte jetzt das Bundesverfassungsgericht die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nur ein Detail wurde beanstandet: Für eine Zweitwohnung darf kein zweiter Rundfunkbeitrag verlangt werden.
Früher wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk über ...