Staatsanwaltschaft München stellte Ermittlungen ein, weil die Veröffentlichung der Aufnahmen von der Pressefreiheit gedeckt war.
Die Staatsanwaltschaft München hat das Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichung des so genannten Ibiza-Videos eingestellt. Die Ermittlungen liefen gegen zwei Chefredakteure und drei weitere Journalisten der Süddeutschen ...