Ein Hausprojekt mit 43 Bewohnern will nur einen einzigen Rundfunkbeitrag für alle bezahlen. Begründung: Es sei eine große WG. Das Berliner Verwaltungsgericht muss nun entscheiden.
Die Frage, was eine Wohngemeinschaft ist und wie groß sie sein darf, stellt sich erst seit 2013, als die Rundfunkfinanzierung reformiert wurde. Bis dahin wurden ARD, ZDF und Deutschlandradio über Rundfunkgebühren finanziert. Zahlen musste jeder, der ein empfangsbereites Gerät (Radio, ...