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Landgericht Frankfurt

Uber darf weiterfahren – Einstweilige Verfügung aufgehoben

Christian Rath
  • Mi, 17. September 2014, 00:00 Uhr
    Computer & Medien

Elektronische Mitfahrzentrale oder gesetzeswidrige Taxi-Konkurrenz? Im Streit um den Fahrdienst Uber entschied das Landgericht Frankfurt: Die einstweilige Verfügung wird aufgehoben.

Liegen im Clinch: der Fahrdienst Uber und das Taxigewerbe.  | Foto: dpa
Liegen im Clinch: der Fahrdienst Uber und das Taxigewerbe. Foto: dpa

FRANKFURT. Das Landgericht Frankfurt hat das vorläufige Verbot der Fahrervermittlung Uber Pop aufgehoben. Die Richter halten das Uber-Angebot zwar für illegal, die einstweilige Verfügung sei jedoch zu spät beantragt worden. "Die ursprünglich vermutete Eilbedürftigkeit konnte von Uber widerlegt werden", sagte der Richter.

Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von Fahrern ohne Personenbeförderungsschein. Das Taxigewerbe sieht dadurch sein Geschäft bedroht. Die Gesellschaft "Taxi Deutschland", die die ...

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