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30. August 2012 00:15 Uhr

Gesetzesentwurf

Urheberrecht für Verlage im Internet

Die Bundesregierung hat sich festgelegt: Internet-Suchmaschinen wie Google sollen in Deutschland für die Bereitstellung von Presseartikeln im Netz Lizenzgebühren an die Verlage zahlen.

  1. Viele nutzen Google, Google nutzt vieles; auch Pressetexte. Foto: dpa

Das sieht das neue Leistungsschutzrecht vor, das am Mittwoch das Bundeskabinett verabschiedet hat und nun in den Bundestag kommt. Der Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google und gewerbliche Nachrichtenauswerter, die Texte wie Suchmaschinen aufbereiten.

Die Piraten sind nicht die einzigen, die das Internet als einen Supermarkt betrachten, in dem möglichst alle Angebote gratis zu haben sein sollten. Nach einem ähnlichen Geschäftsprinzip funktionieren auch Google und vergleichbare Suchmaschinen. Allerdings präsentieren solche Unternehmen Textmaterial, für das andere schon bezahlt haben: etwa Zeitungsartikel. Der Konflikt zwischen Presseverlagen und Google und Co. schwelt seit Jahren. Nach zähen Verhandlungen hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Interessen der Verlage wahren soll. Das neue Leistungsschutzrecht verpflichtet andere Nutzer, die auf verlegerische Angebote zugreifen, zu Lizenzzahlungen. In welchem Umfang diese realisiert werden können, ist aber noch unklar.

Zahlungspflichtig werden neben Suchmaschinen auch so genannte Aggregatoren. Das sind Internetdienstleister, die Medieninhalte sammeln und aufbereiten. Das Gesetz zielt auf alle Unternehmen, "deren Geschäftsmodell darauf ausgerichtet ist, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen". Die Verlage profitieren einerseits davon , wenn Google News, Commentarist oder ähnliche Netzanbieter auf ihre Seiten verweisen. Andererseits verdienen diese damit Geld, während die Verlage die wesentlichen Kosten zu bestreiten haben – zum Beispiel Honorare für Texte und Fotos.

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Google und Co. brauchen künftig eine Lizenz, um auf Verlagsangebote zugreifen zu können. Dafür werden wohl Gebühren erhoben. Es bleibt aber den einzelnen Verlagen überlassen, dies mit den Internetfirmen auszuhandeln oder ihre Rechte von sogenannten Verwertungsgesellschaften wahrnehmen zu lassen. Nicht betroffen von dem neuen Gesetz sind Blogger, Verbände, Anwaltskanzleien, private oder ehrenamtliche Nutzer sowie Unternehmen, die ihr Geld nicht mit der Aufbereitung fremder Texte verdienen.

Offen ist bisher auch, welchen Anteil die Verlage an die eigentlichen Verfasser der Texte abführen. Im Gesetz heißt es dazu: "Der Urheber ist an der Vergütung angemessen zu beteiligen." Vor allem freie Journalisten argwöhnen, dass die Verlage kassieren, sie aber leer ausgehen werden.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) wertet das Leistungsschutzrecht als "wichtiges Signal der Regierung für den Schutz geistigen Eigentums auch im digitalen Zeitalter". Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger begrüßt das Gesetz, weil es dazu diene, "die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können".

SPD und Grüne kritisieren den Plan

Google kritisiert, die Norm bedeute "weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit". Die SPD hält das Gesetz für "nicht notwendig und kontraproduktiv". Sie befürchtet eine "Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien des Netzes". Die Grünen sagen: "Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken." Die Linkspartei hält das Gesetz für "unnötig wie eine Ampel auf der Autobahn".

Autor: Armin Käfer mit dpa


5 Kommentare

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Thomas Bender

Registriert seit: 04.02.2010

Kommentare: 2508

30. August 2012 - 15:17 Uhr

FYI: http://irights.info/blog/arbeit2.0/2012/08/30/kommentar-ein-unmogliches-gesetz/

http://www.zeit.de/digital/internet/2012-08/leistungsschutz-kritik

Die Mövenpick-Steuer ist dagegen harmlos...

P.S.: sieht sich die BZ beim Leistungsschutzrecht auch als Partei?

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Thomas Bender

Registriert seit: 04.02.2010

Kommentare: 2508

30. August 2012 - 16:02 Uhr

Die Frage hat sich wohl erübrigt, auch die BZ scheint mit im Boot zu sein:

https://plus.google.com/u/0/107224552229621877852/posts/TzVa2SuWXJQ

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Nikolaj Blasi

Registriert seit: 01.04.2010

Kommentare: 203

30. August 2012 - 18:31 Uhr

danke Herr Bender für die Links. Sehr interessant!

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Thomas Bender

Registriert seit: 04.02.2010

Kommentare: 2508

30. August 2012 - 19:25 Uhr

Der Kommentar von Stefan Niggemeier ist auch lesenswert:

http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-scheinargumente-fuer-ein-leistungsschutzrecht/

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Ammar Ulabi™  

Ammar Ulabi™

Registriert seit: 08.05.2009

Kommentare: 3969

30. August 2012 - 22:22 Uhr

Diejenigen, die sich ernsthaft und fundiert informieren möchten, können sich einmal diese Site hier genau anschauen:

http://leistungsschutzrecht.info/argumente

Auf dieser Informationsseite stehe ich ausnahmsweise einmal auf der Seite der "Rechten" - seitenlateral wohlgemerkt.

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