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05. Dezember 2008

Wann darf ein Telefonat etwas kosten?

"Der Angerufene ist nicht erreichbar" – Diese Ansage kann mit 19 Cent zu Buche schlagen

  1. Auch wer das Telefon nicht abnimmt, kann zur Kasse gebeten werden. Foto: dpa

Zwar werden Handys und Telefone immer moderner, aber eins kann auch die modernste Technik nicht ersetzen: den Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung. Gegen den Frust, zum Beispiel die Liebste nicht zu erreichen, gibt es Mailboxen, auch Anrufbeantworter genannt. Sind die elektronischen Helfer abgeschaltet, meldet sich wenigstens ein "Der Angerufene ist vorübergehend nicht erreichbar – the person you have called, is temporarily not available".

BZ-Leser Dieter Baum wurde misstrauisch, als er feststellte, dass auf der Einzelverbindungsabrechnung eines Arcor-Anschlusses solche "Gespräche" mit 19 Cent zu Buche schlugen. Zur Sicherheit machte Baum einen Testanruf von einem anderen Telefon – und wieder tauchte das nicht zustande gekommene Gespräch in der Abrechnung auf. "Das ist Abzocke", schimpft er – solche Beträge summierten sich schließlich bei den Providern.

Im vorliegenden Fall ging es um ein T-Mobile-Handy, von dem aus der Arcor-Anschluss angerufen wurde. T-Mobile-Sprecherin Verena Fulde erläutert, Kosten entstünden, wenn ein Gespräch aus anderen Netzen kommt. Darüber hinaus gebe es Komfortdienste, die per SMS über entgangene Anrufe informieren. Arcor-Sprecher Paul Gerlach erklärt, die automatische Ansage, dass ein Teilnehmer – etwa im Funkloch – nicht erreichbar sei, sei kostenfrei. Der Ansagetext, dass man den Angerufenen vía SMS informieren könne, klinge ähnlich – gilt aber laut Gerlach als normales Telefonat; und kostet demnach. Die Auskünfte anderer Provider klingen fast wortgleich.

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Thorsten Höpken von Vodafone sagt, die Ansage, dass ein Partner nicht erreichbar sei, koste bei seinem Unternehmen definitiv keine Gebühren. Die Arcor-Mutterfirma betreibt, ähnlich wie T-Mobile, einen SMS-Infodienst über entgangene Anrufe, den man über die Kundenbetreuung aber auf Wunsch deaktivieren lassen könne. Bei Vodafone-Kunden untereinander sei das aber "defintiv kostenlos", so Höpken.

Albert Fetsch von Telefónica O2 Germany äußert sich, was den SMS-Benachrichtigungsservice angeht, genauso.

Martin Reinicke von E-Plus erklärt, innerhalb des Netzes von E-Plus sei die typische Unerreichbarkeitsansage kostenlos, "aber nicht bei einem Anruf in fremde Netze". Auch Reinicke fügt hinzu, dass es SMS-Benachrichtigungen gäbe, die nicht kostenfrei sind.

Der Serviceprovider Freenet teilt der BZ mit, es würden nur Gespräche bepreist, die "uns auch vom Netz berechnet werden". Bei abgeschalteter Mailbox klingele das Telefon "unendlich", es entstehe keine Verbindung, "folglich wird der Call auch nicht bepreist", so Yasmin Maddi, zuständig für PR. Bei aktiver Mailbox entstehe  eine  Verbindung; dies sei auch der Fall, wenn nur eine Abwesenheits-Ansage abgespielt werde.

Verbraucherschützer sehen das mit gemischten Gefühlen. Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass bei Anrufen von einem Netz ins andere immer andere Kosten entstünden. Sie kritisiert mit deutlichen Worten fehlende Preistransparenz auf dem Telefonmarkt. Selbst, wenn man einen Festpreistarif (Flatrate) abschließe, gebe es immer noch Gespräche, die nicht von der Pauschale abgedeckt seien. Wer als Kunde in ein Fachgeschäft gehe und nach einem passenden Tarif frage, bekomme dort keine Antwort; "es gibt tausende von Tarifen". Diese würden permanent umgestellt und verändert. Handhaben gegen einen Vertrag gibt es nach ihren Angaben nur, wenn etwas bei Vertragsabschluss "nicht kommuniziert wurde".

BZ-Leser Baum hat inzwischen übrigens herausgefunden, dass in seinem Fall tatsächlich ein SMS-Benachrichtigungsdienst im Spiel war. Die Deaktivierung sei problemlos abgelaufen.

Gute Portale zum Preisvergleich bei Telekommunikationsdiensten sind unter anderem: http://www.teltarif.de + http://www.verivox.de

Autor: Frank Berno Timm