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Rechte von Schwerbehinderten

Auf welche Sonderrechte und Hilfen haben Schwerbehinterte Anspruch?

  • Sa, 11. Oktober 2014
    Geld & Finanzen

Mehr als sieben Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung leben in Deutschland. Im ersten Teil dieser Serie haben wir erklärt, wie man wo einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellt. In diesem zweiten Teil erklären wir, welche Sonderrechte und Hilfen Behinderte Anspruch haben.

Früher in Rente und dies ohne Abschläge – Schwerbehinderte dürfen das.   | Foto: dpa
Früher in Rente und dies ohne Abschläge – Schwerbehinderte dürfen das. Foto: dpa

Mehr als sieben Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung leben in Deutschland. Im ersten Teil dieser Serie haben wir erklärt, wie man wo einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellt. In diesem zweiten Teil erklären wir, welche Sonderrechte und Hilfen Behinderte Anspruch haben.

ZUSATZURLAUB
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr, also unterm Strich eine Arbeitswoche. Die Urlaubstage kommen zum Grundurlaub dazu, der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits- oder Tarifvertrag beziehungsweise nach gesetzlichen Bestimmungen ohnehin zusteht.
FREISTELLUNG VON ÜBERSTUNDEN
Schwerbehinderte Menschen können verlangen, von Mehrarbeit freigestellt zu werden. Mehrarbeit ist diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Gesetzlich festgelegt ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden. Sonn- oder Feiertagsarbeit beziehungsweise ...

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