Es ist gedacht als Konto für Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete, für Menschen ohne geregeltes Einkommen sein. Manch Bank lässt sich das teuer bezahlen. Jetzt schritt der Bundesgerichtshof ein.
Das Basiskonto soll auch Menschen mit wenig Geld grundlegende Bankgeschäfte ermöglichen - deshalb darf es nicht zu teuer sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag klargestellt. Die obersten Zivilrichter nannten in ...