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Das ganze Geld zurück, bitte!

Ronny Gert Bürckholdt

Von

Sa, 14. Mai 2016

Geld & Finanzen

Viele Lebensversicherungen enthalten unzulässige Klauseln / Kunden können daher den Vertrag widerrufen / Doch wann lohnt sich das?.

  | Foto: Trueffelpix (fotolia.com)
Foto: Trueffelpix (fotolia.com)

Viele Anleger mit einer Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung können durch eine Hintertür aus laufenden Verträgen raus – per Widerruf. Dann gibt’s mehr Geld zurück als bei einer Kündigung des Vertrages. In einem spektakulären Fall aus der Region geht es um 6,5 Millionen Euro. Profitieren können auch Kleinsparer; selbst längst gekündigte Verträge lassen sich noch widerrufen.

Die Folgen der Weltfinanzkrise, die 2007/08 ausbrach, beschäftigen bis heute deutsche Richter. Zahlreiche Anleger fühlen sich geprellt und fordern ihr Geld zurück. Manchmal gewinnt die Bank, manchmal der Anleger, viele Verfahren enden ohne Urteil mit einem Vergleich.
Wenn Anleger vor Gericht obsiegen, haben ihre Anwälte den Finanzberatern selten eine Falschberatung nachgewiesen. Das ist kompliziert, muss der Kläger doch bis ins Detail belegen, was in der Beratung gesagt wurde. Oft steht Aussage gegen Aussage. Deshalb sind es oft Formalien, die den Finanzberatern zum Verhängnis werden – zum Beispiel eine fehlerhafte Aufklärung des Kunden darüber, dass er und wie er den geschlossenen Vertrag widerrufen kann.
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