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Mit Gewinn leben

Für die Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche

Patrick Stöhrer da Costa
  • Do, 29. November 2018, 23:29 Uhr
    Haus & Garten

Bei der Nebenkostenabrechnung spielt immer wieder die Wohnflächenabweichung eine Rolle. Nun hat der Bundesgerichtshof eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.

Besser nachmessen: Für Betriebskostena...nung gilt die tatsächliche Wohnfläche.  | Foto: Christin Klose
Besser nachmessen: Für Betriebskostenabrechnung gilt die tatsächliche Wohnfläche. Foto: Christin Klose
Was hinsichtlich einer Mieterhöhung schon lange ständige Rechtsprechung war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) mittlerweile auch ...

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