Steuern
Haushaltsnahe Dienstleistungen können dem Finanzamt nachträglich gemeldet werden
Mieter können Nebenkosten beim Finanzamt geltend machen. "Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden".
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen Kosten für die Hausreinigung, die Gartenpflege, den Hauswart oder den Schornsteinfeger Foto: Klaus-Dietmar Gabbert
>
Artikel verlinken
Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:
© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise , die Datenschutzerklärung und das Impressum .