Account/Login

Häufige Fragen

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit darf man den Mut nicht verlieren

  • Sa, 28. April 2018, 12:51 Uhr
    Wirtschaft

Arbeitsrecht, berufliche Neuorientierung, Versicherungen – Experten beantworten Leserfragen zum Thema Arbeitsunfähigkeit.

Für Menschen mit Behinderung gibt es z...iedereingliederung in das Berufsleben.  | Foto: frittipix
Für Menschen mit Behinderung gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Wiedereingliederung in das Berufsleben. Foto: frittipix
1/2
Langwierige schwere Erkrankungen können dazu führen, dass man den Anforderungen des bisherigen Arbeitsplatzes nicht mehr gewachsen ist – oder dass man gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Am Donnerstag konnten sich betroffene BZ-Leserinnen und BZ-Leser im Rahmen einer Telefonaktion Expertenrat rund ums Thema Arbeitsunfähigkeit holen. Im Folgenden dokumentieren wir beispielhaft einige Leserfragen und die Antworten der Fachleute.
Nach einer schweren Krankheit liegt bei mir ein Grad der Behinderung von 30 Prozent vor. Besteht damit ein Kündigungsschutz bei meiner Arbeitsstelle?
Ein besonderer Kündigungsschutz gilt zunächst für Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent feststellt. Menschen mit ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel