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28. September 2011

Bundesgerichtshof

Kein Geld für Lehman-Opfer

Der Bundesgerichtshof kann keine Beratungsfehler der Hamburger Sparkasse erkennen.

KARLSRUHE. Anleger, die einst Zertifikate der Pleitebank Lehman Brothers gekauft haben, gehen leer aus. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem Pilotprozess zwei Klagen gegen die Hamburger Sparkasse zurück. Die Bank habe beim Verkauf der Zertifikate ihre Gewinninteressen nicht offen legen müssen, erklärte der BGH (Az: XI ZR 182/10).

Lehman Brothers war die drittgrößte US-Investmentbank. 2008 ging sie im Zuge der Finanzkrise in Konkurs. Anleger, die so genannte Zertifikate von Lehman gekauft hatten, besaßen plötzlich völlig wertlose Papiere. Laut Verbraucherschützern waren davon in Deutschland mehr als 40 000 Personen betroffen, die insgesamt etwa 750 Millionen Euro Verlust erlitten. Einige hundert von ihnen beschritten den Klageweg. Sie warfen den Banken, die ihnen die Zertifikate verkauft hatten, schlechte Beratung vor. Rund 40 Verfahren sind schon beim BGH anhängig, der nun über die ersten beiden Klagen entschied. Konkret ging es um zwei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa): eine Ernährungsberaterin und einen pensionierter Lehrer. Beide hatten jeweils für 10 000 Euro Lehman-Zertifikate gekauft. Von der Haspa wollten sie das Geld nun in voller Höhe plus Zinsen und Anwaltskosten zurückbekommen. Beim Landgericht Hamburg hatten sie Erfolg, das Oberlandesgericht Hamburg wies ihre Klage dagegen ab.

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Geklärt wurde in den unteren Instanzen schon, dass die Haspa über die Risiken des Geschäfts ausreichend aufgeklärt hatte. Beide Anleger waren allgemein darauf hingewiesen worden, dass bei solchen Zertifikaten (Inhaberschuldverschreibungen) im Falle der Insolvenz das gesamte verliehene Kapital verloren gehen kann. Vor einem konkreten Risiko bei Lehman Brothers mussten die Banken jedoch warnen. Beim Verkauf der Zertifikate 2006 und 2007 sei eine Insolvenz von Lehman Brothers aber überhaupt nicht absehbar gewesen, argumentierte die Haspa. Dem folgte der BGH.

Zu klären war beim höchsten deutschen Zivilgericht vor allem, ob die Haspa ihr Eigeninteresse ausreichend offen gelegt hat. Richard Lindner, der Anwalt der Anleger, kritisierte: "Die Bank tut so, als sei sie ein neutraler Berater, dabei verdient sie aber am Verkauf der Zertifikate." Der BGH sah hier jedoch keinen Ansatz für Schadensersatzansprüche. "Es ist für den Kunden offensichtlich, dass die Bank eigene Gewinninteressen verfolgt", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers, "darauf muss die Bank nicht ausdrücklich hinweisen."

Auch ein Hinweis auf die fehlende Absicherung solcher Zertifikate durch einen Einlagensicherungsfonds hielt der BGH für überflüssig. "Wenn dem Kunden gesagt wird, dass im Insolvenzfall sein ganzes Geld verloren ist, genügt das", betonte Richter Wiechers.

Damit müssen nun wohl auch die meisten anderen Lehman-Anleger ihre Hoffnungen abschreiben. BGH-Richter Wiechers betonte allerdings, dass jeder Fall anders gelagert sei. Die Lehman-Zertifikate seien unterschiedlich komplex gewesen – und damit auch die Beratungsanforderungen. Im vorliegenden Fall handelte es sich um relativ einfach strukturierte Anleihen und die Anleger waren nach Einschätzung des Gerichts einigermaßen erfahren in Finanzfragen. Der klagende Lehrer war kurz vor dem Prozess in Karlsruhe verstorben. Seine Witwe sagte nach dem Urteil, sie sei "traurig und wütend, dass die Bank in allen Punkten Recht bekommen hat."

Autor: Christian Rath